Heute wollen wir mit Ihnen noch einmal mehr das unterjährige Zahlenmaterial bzw. die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) beleuchten. Der konkrete Anlass hierzu ist ein Mandat, welches wir vor gut vier Monaten bekommen haben.
Was genau Bestandsveränderungen sind und welche Bedeutung diese für den korrekten Ergebnisausweis haben, wurde von uns bereits in einem der letzten Blogs erläutert.
Nun zu unserem Praxisfall.
Es handelt sich hierbei um ein Dienstleistungsunternehmen, welches große Marketingprojekte für international tätige Unternehmen ausführt.
Sie mögen jetzt vielleicht schmunzeln: Unfertige und fertige Arbeiten bei einem Dienstleistungsunternehmen? Da wird doch nichts gebaut oder aber hergestellt?
Stimmt, gebaut wird wirklich nichts, aber: Die Projekte dieses Unternehmens erstrecken sich zum Teil über mehrere Monate. Die Abrechnung / Schlussrechnung erfolgt erst nach Fertigstellung.
Dies bedeutet, dass während der gesamten Projektlaufzeit monatlich Bestandsaufbauten zu buchen sind. Dies führt zwangsläufig auch zu einem Ausweis von unfertigen Leistungen. Diese bestehen letztendlich in der Dienstleistung, die vom Unternehmen erbracht, aber noch nicht abgerechnet wurde.
Das wesentliche Problem ist nun, die Dienstleistung am Monatsende jeweils korrekt zu bewerten. Korrekt bewerten bedeutet beispielsweise auch, dass Gewinne (aber selbstverständlich auch Verluste), Zinskosten sowie Vertriebskosten nicht aktiviert werden dürfen.
Im konkreten Fall haben wir uns die Entwicklungsübersicht der BWA aushändigen lassen. Dies ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, auf der Sie auf einem Blatt die Umsatzerlöse, Aufwendungen sowie Ergebnisse der letzten 12 Monate sehen können. Folgendes war auffällig:
- Die Umsatzerlöse schwankten in den Monaten sehr deutlich. – Dies war nachvollziehbar, denn: Umsatz entstand praktisch erst dann, wenn die großen Projekte abgerechnet werden konnten.
- Die Bestandsveränderungen schwankten ebenfalls stark. – Auch dies war grundsätzlich nachvollziehbar, da in einigen Monaten ein Bestandsaufbau und in anderen Monaten zwangsläufig ein Bestandsabbau zu erfassen war.
- Auch die Gesamtleistung war sehr starken Schwankungen unterworfen. – Dies ist zwar grundsätzlich möglich.
Aus den Gesprächen mit dem Mandanten wurde aber deutlich, dass die eigentliche Wertschöpfung, d. h. Projektarbeit vergleichsweise linear in den einzelnen Monaten erfolgte. Ein großes, saisonales Geschäft war nicht festzustellen. Hier wurden wir stutzig.
- Die Monatsergebnisse schwankten erheblich.
- Einige Monate hatten gut zweistellige Renditen von über 30 %, in anderen Monaten wurden spürbare Verluste
- Da die Personal- und Sachaufwendungen vergleichsweise konstant waren, konnte es für diese Ergebnissprünge eigentlich nur einen Rückschluss geben:
- Die Abschätzung der halbfertigen und fertigen Arbeiten und damit die gebuchten Bestandsveränderungen waren betriebswirtschaftlich nicht korrekt.
- Dies bedeutete zwangsläufig auch, dass die Geschäftsführung letztendlich nur bedingt in der Lage war, die aktuelle Ertragssituation des Unternehmens korrekt zu beurteilen.
- Dies traf auch auf die Hausbanken zu, die die Kreditwürdigkeit des Unternehmens letztendlich über eine Kapitaldienstfähigkeitsberechnung überprüft hatten.
Fazit: Die Unterlagen waren nicht aussagekräftig. Die Dimension einer nicht korrekten Bewertung der unfertigen und fertigen Arbeiten auf das Bilanzbild sowie den Ergebnisausweis wurde schlicht unterschätzt.
Hätte man dies sehen können? – Wir denken, ja: Die hohen Ergebnissprünge in den einzelnen Monaten waren schlicht nicht erklärbar. Gemeinsam mit dem Rechnungswesen des Mandanten haben wir dann eine pragmatische Systematik abgeleitet, wie die unfertigen und fertigen Leistungen künftig zu ermitteln und zu bewerten sind. Jetzt „stimmt“ die BWA.