I Einführung
Kennen Sie das? Ein Kommanditist möchte in eine GmbH und Co. KG einsteigen -, was sind die Unterschiede zwischen Gesamthandsbilanz, Sonderbilanz sowie Ergänzungsbilanz? -. Ein kurzer Bericht.
Natürlich führen wir keine steuerrechtliche Beratung durch. Dieser Abschnitt soll nur dazu dienen, Ihnen einen grundsätzlichen Überblick über die Auswirkungen eines Anteils kauf auf die verschiedenen Bilanzen zu geben.
Handelsrechtlich fungiert die GmbH & Co. KG praktisch als juristisch selbstständige Person. Folglich wird auch nur eine Handelsbilanz erstellt.
Steuerrechtlich gesehen, bleibt sie aber eine Personengesellschaft. Dies bedeutet, dass nicht die Personengesellschaft selbst Steuersubjekt ist, sondern stattdessen die einzelnen Gesellschafter zur Steuerpflicht herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird steuerrechtlich zwischen einer Gesamthandsbilanz, einer Ergänzungsbilanz sowie einer Sonderbilanz unterschieden.
II Gesamthandsbilanz
Die eigentliche Bilanz der GmbH & Co. KG enthält sämtliche Vermögensgegenstände sowie Schulden, die der Personengesellschaft zur „gesamten Hand“ gehören. Daraus resultiert auch die Bezeichnung Gesamthandsbilanz.
Kapitalkonto I und Kapitalkonto II
Zwischen den Gesellschaftern und der Personengesellschaft selbst können auch Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen. Spannend stellt sich die Aufteilung des Eigenkapitals dar. Dieses besteht aus dem Kapitalkonto I sowie dem Kapitalkonto II.
Die Beteiligungshöhe der einzelnen Gesellschafter (und damit auch der Maßstab für die Stimmrechtsverteilung) kann aus dem Kapitalkonto I entnommen werden.
Die jährlichen Einlagen, Entnahmen Gewinne bzw. Verluste eines jeden Gesellschafters werden stattdessen unterjährig im Kapitalkonto II aufgenommen.
Sollten Darlehen gegenüber den Gesellschaftern bestehen, so werden diese als Fremdkapital separat ausgewiesen.
Halten wir fest: Vermögen und Schuldenpositionen, die die Personengesellschaft insgesamt betreffen, werden in der Gesamthandsbilanz dargestellt