Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren, pragmatische Tipps geben, wie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene quotale Materialeinsatz bzw. der spiegelbildlich hierzu sich ergebende quotale Rohertrag im Trendverlauf aber auch mit Branchenwerten verifiziert werden kann.
Lassen Sie uns zunächst einmal kurz auf die Hintergründe dieser Betrachtungsweise eingehen.
Der richtige Materialeinsatz bzw. Rohertrag ist einer der Stellschrauben in der Gewinn- und Verlustrechnung für den Ergebnisausweis. Der Begriff „richtig“ ist hierbei im Sinne eines betriebswirtschaftlich belastbaren Rohertrags bzw. Handelsspanne in der GuV.
Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass in den Gewinn- und Verlustrechnungen zwar Margen ausgewiesen werden; diese Margen aber bilanzpolitisch entweder erhöht oder aber reduziert wurden. Der „echte“ Rohertrag wir damit verfälscht ausgewiesen.
Natürlich gilt: Eine hohe, steigende Handelsmarge ist – sofern diese durch die operative Ertragslage erzielt wurde – ein guter Indikator für das Unternehmen. Dies setzt voraus, dass bilanzpolitisch nicht nachgeholfen wurde.
Wir möchten mit diesem Beitrag bewusst den Boden der Legalität nicht verlassen.
Ein paar Worte zur Buchführung
Um den Hintergrund zu erläutern, sollen zunächst wenige Grundlagen der Buchführung dargestellt werden.
In der Bilanz des Unternehmens wird im Umlaufvermögen unter der Position der Vorräte der Warenbestand ausgewiesen. Dieser Warenbestand ist eine Vermögensposition und hat zunächst einmal nichts mit dem Ertragsausweis zu tun.
Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass es zu vielen Bilanzpositionen auch korrespondierende GuV-Positionen gibt, die als „Gegenkonto“ bei der Buchführung notwendig sind.
Für jeden Buchungssatz gilt: Per Soll an Haben.
Es wird also folglich immer ein Gegenkonto benötigt. Bei dem Warenbestand lautet dieses Gegenkonto in der Gewinn- und Verlustrechnung Materialaufwand.
Für die Spezialisten unter Ihnen: Es handelt sich hierbei um ein Unterkonto des Materialaufwandes mit dem Namen „Bestandsveränderungen RHB-Stoffe/Warenbestand“.
Hierzu wie immer ein kleines Beispiel.
- Unterstellen wir einmal, dass ein Unternehmen Warenbestände für 100.000 € netto erwirbt. Wenn zunächst nur der Einkauf erfolgt, von diesen Waren aber keine Chargen verkauft werden, dann wirkt sich dieser Einkauf nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.
- Unterstellen wir im Weiteren, dass diese neuen Warenbestände auch bar bezahlt würden (zur Vereinfachung soll die Thematik Umsatzsteuer/Vorsteuer vernachlässigt werden).
Variante eins
- Der Buchungssatz würde dann lauten (Variante eins)
Per Warenbestand (Bilanz) an Bank/Kasse (Bilanz)
Sie können aus dem Buchungssatz ableiten, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nicht tangiert wird. So muss es auch sein.
In der Buchungspraxis hat sich eine zweite Buchungsvarianten etabliert. Welches das ist und welche bilanzpolitischen Aspekte am Materialeinsatz bzw. Rohertrag abgelesen werden können, erfahren Sie im nächsten Beitrag.