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Verifizierung des Materialeinsatzes bei Handelsunternehmen – Teil 2 (Folge 110)

Im letzten Beitrag haben wir eine Möglichkeit an folgendem Beispiel erläutert, wie der Einkauf von Warenbeständen verbucht wird.

  • Unterstellen wir einmal, dass ein Unternehmen Warenbestände für 100.000 € netto erwirbt. Wenn zunächst nur der Einkauf erfolgt, von diesen Waren aber keine Chargen verkauft werden, dann wirkt sich dieser Einkauf nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.
  • Unterstellen wir im Weiteren, dass diese neuen Warenbestände auch bar bezahlt würden (zur Vereinfachung soll die Thematik Umsatzsteuer/Vorsteuer vernachlässigt werden).

Variante eins

  • Der Buchungssatz würde dann lauten (Variante eins)

Per Warenbestand (Bilanz) an Bank/Kasse (Bilanz)

Sie können aus dem Buchungssatz ableiten, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nicht tangiert wird. So muss es auch sein.

In diesem Beispiel möchten wir auf eine alternative Buchungsvariante eingehen und zudem erläutern, welche bilanzpolitischen Aspekte am Materialeinsatz bzw. Rohertrag abgelesen werden können

Variante zwei

  • Da aus der vorliegenden Rechnung oftmals nicht ersichtlich ist, ob es sich um einen Einkauf von Handelswaren handelt, die nur zunächst nur die Vorräte des Unternehmens erhöhen, oder um Warenbestände handelt, die im gleichen Monat auch verkauft werden, wird oftmals eine abweichende Buchung vorgenommen (Variante zwei):

Per Materialaufwand (GuV) an Bank/Kasse (Bilanz)

  • Bliebe der Buchungssatz so isoliert stehen, dann würde ein Wareneinkauf zwangsläufig zu einer Erhöhung des Materialaufwandes und damit zu einer Verringerung der Handelsmarge bzw. zu einer Verringerung des Ergebnisses führen. Dies wäre betriebswirtschaftlich nicht korrekt, da ein reiner Wareneinkauf das Vermögen des Unternehmens erhöht (Anstieg der Vorräte), aber keine (Material-) Aufwand darstellt.
  • Am Monatsende muss jetzt geschaut werden (beispielsweise durch eine permanente Inventur) ob und in welcher Höhe von dieser Charge Warenbestände bereits veräußert worden sind. Es dann eine entsprechende Gegenbuchung / Korrekturbuchung erfolgen.
  • Lassen Sie uns im Folgenden einmal davon ausgehen, dass keine Warenbestände veräußert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies zwangsläufig, dass der Warenwert in der Bilanz (im Vergleich zum Vormonat) um 100.000 € gestiegen sein muss. Dieser Tatsache gilt es buchhalterisch auch Rechnung zu tragen.
  • Der korrespondiere Buchungssatz lautet jetzt:

Per Warenbestand (Bilanz) an Materialaufwand (GuV)

Frei übersetzt bedeutet dies, dass der erhöhte Materialaufwand nun wieder durch eine korrespondierende Gegenbuchung „storniert“  oder auch korrigiert wird.

Wenn Sie es mit der Sprache der Mathematiker ausdrücken wollen: Sie können die Materialaufwand aus beiden Buchungsätzen kürzen und am Ende bleibt der in Variante eins genannte Buchungssatz.

  • Per Materialaufwand (GuV) an Bank/Kasse (Bilanz) 100.000 €
  • Per Warenbestand (Bilanz) an Materialaufwand (GuV) 100.000 €
  • Kürzung der Positionen ergibt
  • Per Warenbestand (Bilanz)  an Bank/Kasse (Bilanz) 100.000 € (Variante 1)

Soweit, so gut.

Das Problem an der ganzen Sache: Die genannte Gegenbuchung muss jeden Monat (genauer: Am Monatsende) erfolgen – dies lässt sich leider nicht immer realisieren -.

Kommen wir jetzt zu den bilanzpolitischen Auswirkungen.

Sollte der Warenbestand bilanzpolitisch reduziert oder gegebenenfalls sogar erhöht werden, so werden von der Logik her identische Buchung ausgelöst.

Dies bedeutet folglich, dass über die Materialaufwand auch das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung aktiv beeinflusst werden kann.

Bilanzanalytiker schauen daher genau auf die sich rechnerisch ergebende Materialeinsatzquote (Materialeinsatz / Umsatzerlöse * 100 %).

Weicht diese Materialeinsatzquote nun spürbar von den Vorjahren oder aber von den Branchenwerten ab, so kann dies verschiedene Ursachen haben.

Eine Ursache ist aber in einer aktiven d. h. progressiven oder konservativen Bilanzpolitik zu sehen.

Die Finanzbehörden kennen diese Effekte nur zu gut. Solange bilanzpolitische Maßnahmen steuer- und handelsrechtlich korrekt sind, bleibt es eine reine Option (Sie können dieses auch gegebenenfalls Wahlrecht nennen) des Bilanzerstellers.

Problematisch wird es dann, wenn der Boden der Legalität verlassen wird.

Richtsatzsammlung der Finanzbehörden

Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig eine Richtsatzsammlung, in der unter anderem die Rohgewinne/Handelsspanne ausgewählter Branchen veröffentlicht werden. Diese Richtsatzsammlungen werden zur Plausibilisierung des Datenmaterials verwendet.

Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in einem weiteren Beitrag.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.