So ein wenig, meine sehr verehrte Damen und Herrn, fühle ich mich jetzt so, als ob ich in einer Seminarveranstaltung wäre. Diese Frage hat schon einige Generationen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Grübeln gebracht.
Eine der Standardantworten ist: Umsatz gleich Menge mal Preis.
Betriebswirtschaftlich können wir dieser Aussage durchaus zustimmen. In Diesem Beitrag möchten wir aber auf die buchhalterische Seite der Position Umsatzerlöse zurückkommen.
Natürlich gilt auch hier, dass auch wenn es sich um eine buchhalterische Betrachtung handelt wir stets die betriebswirtschaftliche Brille auf der Nase haben. Eine Feinabstimmung Ihrer steuerlichen Begleitung kann auch hier nicht schaden.
Kommen wir nun zur Ausgangsfrage zurück: Was ist Umsatz?
Umsatz ist zunächst nichts anderes als die gestellte und gebuchte Ausgangsrechnung ohne Umsatzsteuer.
Betriebswirtschaftlich sind folglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss eine Rechnung gestellt werden und diese ist auch entsprechend zu verbuchen.
Es mag dem einen oder anderen vielleicht komisch vorkommen. Wir können immer wieder feststellen, dass in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen von Unternehmen Umsatzerlöse fehlen, weil die kaufmännische Seite schlicht keine Zeit hatte, Rechnungen zu stellen.
Lassen Sie uns diese Aussage einmal übersetzen: Sie arbeiten den ganzen Tag und schaffen es auch, termintreu eine hochwertige Leistung zu erbringen und das war es dann auch.
Nichts für ungut, aber dass Sie bei Ihrer Arbeit auch Spaß haben, sei Ihnen von Herzen gegönnt. Dieser Spaß soll sich aber auch in einer guten Ertragslage niederschlagen. Denn sonst bedeutet viel Arbeit nur viel Aufwand, der auch noch bezahlt werden muss. Wenn Sie dann noch nicht einmal eine Rechnung stellen, wo soll dann die notwendige Liquidität herkommen?
Damit ist auch schon das zweite Stichwort gefallen: Liquidität.
Die Umsatzerlöse werden bereits angesprochen, wenn die Rechnung gestellt wird. Dieses zunächst unabhängig davon, wann diese Rechnung auch liquiditätsmäßig bezahlt wird.
Ob die Rechnung also direkt beglichen wird (Bargeschäft) oder ein Zahlungsziel von X Tagen eingeräumt werden muss, ist folglich für die Betrachtung der Ertragslage irrelevant. Natürlich verhält es sich anders, wenn Sie die Finanz- d.h. die Liquiditätslage betrachten. Hier wirkt sich selbstverständlich Bargeschäft positiv und lange Zahlungsziele entsprechend negativ auf Ihre Liquiditätslage aus.
Lassen Sie uns kurz festhalten: Umsatzerlöse stellen die gebuchten Nettorechnungen dar, unabhängig davon, ob diese bereits bezahlt wurden oder nicht.
Doch: Sollten sämtliche Ausgangsrechnungen als Umsatzerlöse gebucht werden?
Lassen Sie uns zunächst zwischen drei Begriffen differenzieren.
- Schlussrechnung
- Unter Schlussrechnung wird der Beleg verstanden, der am Ende eines Auftrags, d. h. bei Fertigstellung, dem Auftraggeber zugeleitet wird.
- Die Bedeutung dieser Aussage schwankt zwischen einzelnen Branchen deutlich. Sollten Sie beispielsweise ein Einzelhandelsgeschäft für Bekleidungsartikel betreiben, dann stellt (fast) jeder Verkauf eines Artikels die Schlussrechnung dar. Wenn es sich dann noch um einen Barverkauf in einem Ladengeschäft handelt, dann besteht die Schlussrechnung praktisch ausschließlich aus dem Kassenjournal.
- Sind Sie aber im verarbeitenden Gewerbe tätig, dann wird die Thematik schon komplexer. Versetzen wir uns einmal in eine Bauunternehmung (Hoch- oder Tiefbau). Bis ein Bauprojekt abgewickelt wird, dauert es oftmals mehrere Monate. Erst nach Fertigstellung und Abnahme wird dann das gesamte Bauprojekt abgerechnet und diese Abrechnung dann dem Auftraggeber zugeleitet. Erst jetzt sollte betriebswirtschaftlich an die Position Umsatzerlöse gebucht werden.