In einem der nächsten Blogs wollen wir mit Ihnen noch einmal mehr das unterjährige Zahlenmaterial bzw. die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) beleuchten. Der konkrete Anlass hierzu ist ein Mandat, welches wir vor gut vier Monaten bekommen haben.
Zunächst: Was waren noch einmal gleich die Bestandsveränderungen?
Lassen Sie uns den Begriff kurz erläutern. Buchhalterisch sind die Bestandsveränderungen nichts anderes als die Differenz zwischen den unfertigen und fertigen Arbeiten zu Beginn der Periode und den unfertigen und fertigen Arbeiten zum Ende der Periode.
Betriebswirtschaftlich verbirgt sich hinter den Bestandsveränderungen folgender Sachverhalt:
Ziel der Gewinn- und Verlustrechnung ist es bekanntlich ja, den periodengerechten Erfolg, d. h. den Gewinn oder, wenn es schlecht „läuft“, den Verlust auszuweisen. Hierzu wird im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens die gesamte Leistung, d. h. Wertschöpfung eines Unternehmens den gesamten Kosten gegenübergestellt.
Die gesamte Leistung, d. h. die Gesamtleistung wiederum besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Den Umsatzerlösen sowie den Bestandsveränderungen.
Wird eine Leistung erbracht und auch im gleichen Monat abgerechnet, so spiegelt sich diese Leistung in den Umsatzerlösen wider.
Aber was geschieht nun mit der Leistung, die zwar erbracht wird, aber nicht im gleichen Monat abgerechnet werden kann? In diesem Fall wäre der Umsatz 0.
Da das Unternehmen im laufenden Monat aber auch Aufwendungen zu verkraften hat, würde dies zwangsläufig zu einem Verlustausweis führen. Dieser Verlustausweis wäre betriebswirtschaftlich nicht korrekt.
Die vom Unternehmen erbrachte Leistung wird folglich nicht als Umsatzerlöse verbucht – hierzu wäre eine Abrechnung/Schlussrechnung erforderlich – sondern vielmehr als Bestandsveränderung.
Diese Bestandsveränderung, hier konkret Bestandsaufbauten, werden solange verbucht, bis der Auftrag abgenommen bzw. abgerechnet werden kann.
Erst dann wird die komplette Auftragssumme inkl. Nachträge fakturiert.
Erkennen Sie es? Richtig:
Wenn nun buchhalterisch keine Korrekturbuchung erfolgen würde, dann würde das Unternehmen zum Zeitpunkt der Projektabrechnung aufgrund des hohen Umsatzes eine sehr hohe Leistung und vermutlich auch einen sehr hohen Gewinn ausweisen. Da der Auftrag aber bereits über einen längeren Zeitraum bearbeitet wurde, müssen nun in dem Monat, in dem die Abrechnung erfolgt, auch die Bestandsaufbauten der Vormonate wieder korrigiert werden. Diese haben ja in den Vormonaten bereits zu einer Leistung geführt. Es ist dann ein entsprechender Bestandsabbau zu buchen.
Lassen Sie uns dies anhand eines vereinfachten Beispiels erläutern.
Unterstellen wir einmal, dass ein Bauunternehmen den Auftrag erhält, einen Rohbau mit einem Nettoauftragsvolumen von 150 T€ zu erstellen.
Unterstellen wir weiterhin, dass dieser Auftrag innerhalb von drei Monaten abgearbeitet werden soll. Dabei soll angenommen werden, dass die Bauphase komplett linear verläuft und die unfertigen Erzeugnisse zu Verkaufspreisen bewertet werden. (Anmerkung: Korrekt wäre eine Bewertung zu Herstellungskosten.)
Bezogen auf die betriebswirtschaftliche Auswertung würde dies Folgendes bedeuten:
Monat 1: Umsatz 0 + Bestandsaufbau 500 T€ = Gesamtleistung 500 T€.
Monat 2: Umsatz 0 + Bestandsaufbau 500 T€ = Gesamtleistung 500 T€
Monat 3: (Fertigstellung und Abrechnung des Bauvorhabens):
Umsatz 1.500 T€ ./. Bestandsabbau 1.000 T€ = Gesamtleistung 500 T€
Auch wenn sicherlich handels- und steuerrechtlich zwischen Verkaufspreisen und Herstellungskosten differenziert werden muss, zeigt dieses vereinfachte Beispiel deutlich, dass durch eine korrekte Buchung der Bestandsveränderungen letztendlich eine periodengerechte Leistung ausgewiesen wird.