Die DATEV eG ist einer der führenden Software-Anbieter in Deutschland mit der Zielgruppe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Die DATEV eG ist damit ein Zweckverband, deren Mitglieder ausschließlich aus den o. a. Berufen bestehen. Der Begriff DATEV ist die Kurzversion des ursprünglichen Gründungsnamens der Organisation. „Datenverarbeitungsorganisation der Steuerbevollmächtigten für die Angehörigen des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung“.
Das Unternehmen selbst wurde 1966 gegründet. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen mittlerweile Marktführer für Software-Lösungen für den steuerberatenden Beruf. Zwar verfügt das Unternehmen zwischenzeitlich über ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum.
Der Begriff „DATEV“ ist aber in Deutschland insbesondere Synonym geworden für eine Buchungssoftware, mit der insbesondere unterjährige betriebswirtschaftliche Daten, d. h. Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen erstellt werden können.
In der Praxis wird mit „der DATEV“ oftmals nicht das Unternehmen, sondern vielmehr ein „Paket“ an betriebswirtschaftlichen Unterlagen bezeichnet, welches in aller Regel monatlich erstellt und dem Unternehmen zur Steuerung bzw. der Hausbank zur Bonitätseinschätzung dient.
Dieses Auswertungspaket besteht in aller Regel aus (mindestens) folgenden Unterlagen:
- Die betriebswirtschaftliche Auswertung oder auch BWA genannt, stellt die monatliche Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens dar.
- Dies gilt auch für den Vorjahresvergleich, in dem das Buchungssystem neben dem aktuellen Monat bzw. den kumulierten Werten auch die entsprechenden Werte des Vorjahreszeitraumes auswirft.
- Die Summen- und Saldenliste oder auch „SuSa“ genannt, zeigt den unterjährigen Kontenspiegel, aus dem sämtliche gebuchten Erfolgs- sowie Bilanzkonten ersichtlich sind.
- Die Höhe der jeweils offenen Forderungen nach Kunden können aus der hinter der SuSa liegenden Debitorenliste, die Höhe der jeweils offenen Eingangsrechnungen (Kreditoren) können aus der entsprechenden Kreditorenliste entnommen werden.
Neben den o. a. Standard-Auswertungen kann mit dem sehr leistungsfähigen Software-System auch eine Fülle von weiteren, ergänzenden Auswertungen generiert werden, die weite über die rein steuerlichen Anforderungen hinausgehen.