Vielleicht kennen Sie so etwas. Sie überlegen, Ihre Verkaufspreise zu erhöhen und möchten gerne die hieraus resultierenden Effekte für Ihre Gewinn- und Verlustrechnung abschätzen? In diesem Blog erläutern wir Ihnen, wie Sie dies pragmatisch ermitteln können.
Das Thema Preisanpassung ist bei allen Unternehmen sehr sensibel. Die Leitungsebene hat schlicht Sorge, nach einer Preisanpassung Kunden zu verlieren. Dies gilt selbstverständlich insbesondere in stark umkämpften Branchen
Eine pauschale Preisanpassung X Prozent über alle Kunden ist oftmals nicht die erste Wahl.
Betriebswirtschaftlich ist zudem zu überlegen, welche Effekte für Ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach Durchführung einer Preiserhöhung am Ende tatsächlich entstehen können. So eine Berechnung führt dazu, die Transparenz in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und bereits im Vorfeld eine Indikation über mögliche Auswirkungen zu erhalten.
Sie alle kennen die DATEV-Auswertung, die Sie jeden Monat vom Steuerbüro erhalten. Mit dieser Auswertung können diverse Berechnungen durchgeführt werden.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass sie sämtliche Auswertungen aus dem DATEV- System auch als Excel-Export bekommen können? Mit diesen Exporten lassen sich eine Fülle von großartigen betriebswirtschaftlichen Berechnungen durchführen, versprochen!
Die Debitorenliste als Ausgangsbasis
Sie kennen doch sicherlich die Debitorenliste? Aus dieser Debitorenliste können Sie die Höhe der offenen Forderungen entnehmen, d. h. der Rechnungen, die Sie zwar an Ihre Kunden gestellt haben, die aber zum Zeitpunkt der Auswertung nicht bezahlt worden sind.
Diese Debitorenliste ist im Standard-Satz der DATEV enthalten. Sie benötigen nun diese Debitorenliste als Excel-Export.
Ein Beispiel eines solchen Exportes können Sie aus folgender Auswertung entnehmen:
Für unsere Berechnungen „missbrauchen“ wir nun diese Debitorenliste ein wenig.
Schauen Sie einmal auf die zweite Spalte von rechts. Dort finden Sie die kumulierten Verkehrszahlen „Soll“ angedruckt. Lassen Sie uns diese Zahl einmal betriebswirtschaftlich übersetzen.
Sämtliche neuen Rechnungen, die Sie stellen, werden von Ihrer Buchhaltung zunächst als offene Forderung und damit in die Debitoren gebucht. Wird Ihre Rechnung dann beglichen, erfolgt die entsprechende Gegenbuchung. Sämtliche Buchungen einer Periode werden im System getrennt nach „Soll“ bzw. „Haben“ summiert. Die angesprochene Spalte kumulierte Verkehrszahlen Soll stellt nichts anderes als die Summe sämtlicher Bruttorechnungen dar, die Sie in einer Periode gestellt haben.
Wenn Sie nun von diesen Werten den jeweiligen Umsatzsteuersatz abziehen, erhalten Sie den Nettorechnungswert, was Sie in einer Periode an einen Kunden gestellt haben.
Lassen Sie mich den Begriff Nettorechnungsvolumen einmal anders bezeichnen: es stellt die Umsatzerlöse pro Kunde ohne Umsatzsteuer und vor Erlösschmälerung dar. Genau diese Spalte (nach Eliminierung der Umsatzsteuer) benötigen Sie jetzt.
Im nächsten Schritt geht es nun darum, den Export der Debitorenliste, um wenige Spalten zu erweitern.
Bitte schauen Sie sich dazu einmal das folgende Beispiel an.
Die Spalte 18 ermöglicht Ihnen durch ein einfaches X sämtliche Kunden zu markieren, bei denen Sie eine Preiserhöhung anstreben.
In Spalte 19 können Sie beispielsweise erfassen, um wie viel Prozent Sie die Preise anpassen möchten.
Die Spalte 20 ermöglicht Ihnen, den Monat bzw. das Jahr (Spalte 21) zu erfassen, ab dem die Preiserhöhung wirksam sein soll.
Die Spalte 22 ist für Anmerkungen gedacht.
Das Grundsystem könnten Sie selbstverständlich beliebig an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Mit Eingabe dieser wenigen Daten ist es jetzt problemlos möglich, beispielsweise auf Basis der Umsatzerlöse des letzten Jahres (Spalte 11) ab einem bestimmten Monat den neuen Umsatz oder aber auch nur den Mehrumsatz durch Preiserhöhung zu berechnen. Hierzu können Sie nur ab Spalte 22 diverse Berechnungen einarbeiten und oben über den Spalten entsprechende Summenformeln hinterlegen. (z.B. die Formel „Teilsumme“).
Diverse Auto-Filter ermöglichen Ihnen zudem diverse Selektionsmöglichkeiten.
In einem Punkt sind wir sicher: Je stärker Sie die Grundideen auf Ihr Unternehmen anpassen, desto besser können Sie geplante Effekte – beispielsweise für eine Ertragsplanung im nächsten Jahr – abschätzen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn externe Dritte wie Ihre Hausbank eine belastbare Ertragsplanung von Ihnen erwartet.
Ist doch ganz einfach, oder?
Wie immer gilt: Ihre persönliche Hotline für Probleme lautet 02208/9216555 oder info@schaaf-office.de