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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Kennen Sie das: In der Presse lesen Sie neue Fachbegriffe bzw. Gesetzesabkürzungen, deren Tragweite Sie für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Finanzierung nicht abschätzen können? Wir wollen mit diesem Beitrag ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Diesmal geht es um die Buchstaben WIKR.

Seit 2016 grassiert die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in der europäischen und damit auch in der deutschen Finanzwirtschaft. Die EU-Richtlinie umfasst europaweite Standards bei der Vergabe u. a. von Immobiliendarlehen an Verbraucher.

Die WIKR wurde vorrangig eingeführt, um den Schutz für die Verbraucher zu erhöhen, die ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie aufnehmen möchten. Zudem hatte die vorgenannte Richtlinie das Ziel, bei zinsbegünstigt, steigenden Kreditvolumen private Kreditausfälle zu vermeiden.

Denn: Mit sinkenden Bauzinsen erhöhte sich die Zahl potenzieller Hausbesitzer und damit auch potenzieller Kreditnehmer.

Die Richtlinie umfasst daher insbesondere weitreichende Pflichten für Kreditinstitute (KI) bei der Vergabe der Immobilienkredite an Privatpersonen.

Soweit, so gut. Aber welche Konsequenzen resultieren nun durch die WIKR für die Financiers, aber auch für die Darlehensnehmer?

Lassen Sie uns diese Aspekte einmal getrennt kurz beleuchten.

Für Kreditvermittler, Banken und Sparkassen sowie deren Mitarbeiter ergeben sich im Wesentlichen folgende Positionen, die zwingend umzusetzen bzw. einzuhalten sind:

  1. Kreditvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen.
  2. Die Bankmitarbeiter, die mit der Kreditvergabe befasst sind, müssen über eine hinreichende Qualifikation verfügen.
  3. Die Vorgaben an den Umfang der Bonitätsprüfung des Kunden durch die Banken wurden erweitert. (Kreditwürdigkeitsprüfung)
  4. Die Banken geben ein standardisiertes Merkblatt mit allen notwendigen Informationen vor dem Abschluss des Kredites heraus.
  5. Bei der Bewertung der Immobilie haben die Banken zuverlässige Standards zu verwenden und sicherzustellen, dass Gutachter eine objektive Bewertung durchführen.
  6. Die Dokumentationspflichten für das KI hinsichtlich des Kreditvergabe-Prozesses wurden erweitert.

 

Doch was bedeutet das nun für die potenziellen Kreditnehmer?

Kern der Richtlinie ist, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung künftig nach strengen, standardisierten gesetzten Standards durchzuführen ist.

Lassen Sie uns den Begriff der Kreditwürdigkeitsprüfung einmal kurz erläutern.

Ziel der Kreditwürdigkeitsprüfung ist es im Wesentlichen, rechnerisch darzulegen, ob der Verbraucher seine Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag erfüllen kann. Das bedeutet im Detail, dass das KI überprüfen muss, ob der Kunde die Kreditrate über die gesamte Darlehenslaufzeit aufbringen kann.

Hierbei sind beispielsweise auch Änderungen der Einkommenssituation, wie z.B. durch die Geburt von Kindern (und die damit verbundene Einkommensreduzierung wegen der Kinderbetreuung) oder dem Renteneintritt in die Betrachtung mit einzubeziehen.

Dies führte aber u.a. dazu, dass durch die WIKR die Kreditaufnahme für ältere Menschen und auch junge Paare erschwert wurde.

Als Gegenmaßnahme hat der Gesetzgeber in 2017 einige Änderungen an der WIKR vorgenommen, wodurch es den Banken u.a. etwas erlaubt wird, bei der Kreditvergabe neben der Kreditwürdigkeitsprüfung nun auch den Wert der Immobilie miteinzubeziehen.

 

Unsere Einschätzung:

Dass der Gesetzgeber Wert auf einen guten Verbraucherschutz legt, ist sicherlich richtig. Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass der Aufwand, der für eine normale private Finanzierung seitens der Hausbank betrieben werden muss, nicht immer im Verhältnis zum Ertrag der Bank, aber auch im Verhältnis zu einem sinnvollen Verbraucherschutz steht.

Ist es wirklich möglich, heute bereits die Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers bis ins Rentenalter hinein abzuschätzen?

Dies bedarf schon nahe hellseherische Fähigkeiten, aber es mag ja Personen geben, die über diese außergewöhnlichen Eigenschaften verfügen…

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.