Wir gehen davon aus, dass auch Sie jeden Monat von Ihrer steuerlichen Begleitung die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Summen- und Saldenliste erhalten. Dass die unterjährigen Zahlen oftmals mit großen betriebswirtschaftlichen Problemen behaftet sind, haben wir in diversen Video- und Podcast-Beiträgen erläutert.
Heute möchten wir uns dem Thema der Bestandskonten innerhalb der Summen- und Saldenliste widmen. Hadern Sie noch mit dem Begriff „Bestandskonten“?
Kein Problem, hier ist die kurze Erläuterung: In der Summen- und Saldenliste sind sämtliche Konten aufgeführt, die auch in Ihrem Jahresabschluss ersichtlich sind. Bekanntermaßen besteht der Jahresabschluss eines Unternehmens u. a. aus den Komponenten Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche Konten, die am Ende die Gewinn- und Verlustrechnung darstellen (wie beispielsweise Umsatzerlöse, Abschreibung oder auch Personalaufwand) werden Erfolgskonten genannt. Alles, was aber in der Bilanz abgebildet wird (hierzu zählt beispielsweise ein LKW, ein Darlehen oder aber eine Privateinlage) wird in Bestandskonten abgebildet. Kurz gesagt: Der Begriff Bestandskonten ist mit Bilanzkonten gleichzusetzen.
Sie werden sich jetzt vielleicht fragen, warum uns das Thema Bestandskonten einen eigenen Blogbeitrag wert ist? Die Antwort ist sehr einfach: In der Summen- und Saldenliste schleichen sich oftmals Fehler ein, die unterjährig zu einer völlig falschen Interpretation des Datenmaterials führen können. Diese Fehler resultieren aus buchhalterischen Unzulänglichkeiten und Ungenauigkeiten.
Mal angenommen, der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres würde bereits im Folgemonat erstellt werden, sämtliche Korrekturbuchungen auch in der Summen- und Saldenliste per Dezember vorgenommen und die Schlusssalden korrekt als Eröffnungsbilanzsalden in den Januar des nächsten Jahres übertragen werden, gebe es die von uns angesprochenen Probleme nicht. Aber mal ehrlich: Wie realistisch ist denn so etwas?
Wir stellen immer wieder fest, dass die Jahresabschlüsse bei unseren mittelständischen Mandanten viel zu spät erstellt werden. Das Time-Leck beträgt oftmals neun Monate oder sogar noch länger.
Hieraus resultieren buchhalterische Unzulänglichkeiten bei den Bestandskonten in der SuSa.
Welche das genau sind, erfahren Sie im nächsten Beitrag.