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Bestandsveränderungen und unfertige Arbeiten

 

Im letzten Blog haben wir über die Sensibilität des Vorratsbestandes über „Hintergründe“ der Bestandsveränderungen sowie unfertigen und fertigen Arbeiten gesprochen.

Alleine schon der Begriff produziert bei vielen Unternehmen Schweißtropfen auf der Stirn.

Unfertigen und fertige Arbeiten entsteht immer dann, wenn das Unternehmen eine Leistung erbringt und diese noch nicht final schlussrechen kann bzw. die Abnahme der Leistung noch nicht erfolgt ist.

Die unfertigen und fertige Arbeiten sind letztendlich ein Medium der Periodenglättung, da sonst in der Gewinn- und Verlustrechnung ein nicht korrektes Ergebnis ausgewiesen würde.

  • Ist dies zuerst abstrakt für Sie? Das dachten wir uns. Hier ein einfaches Beispiel.
  • Unterstellen wir einmal, Sie wären ein Bauunternehmen, welches Rohbauten erstellt.
  • Unterstellen wir weiterhin, dass der komplette Rohbau bis auf einen Schlussstein bereits im Dezember des alten Jahres erstellt wurde.

Wie gesagt: Nur ein Stein fehlt.

Kann das Unternehmen nun den Rohbau abrechnen?

Nein. Eine Abrechnung ist nicht möglich, weil die Leistung nicht gänzlich erbracht bzw. die Abnahme nicht erfolgt ist.

  • Ein „Nicht-Abrechnen“, bedeutet auch, dass das Unternehmen folglich im Dezember des alten Jahres einen Umsatz von null Euro auf bezogen auf den Rohbau ausweisen wird.
  • Es stellt sich jetzt die Frage: Hatte das Unternehmen denn Kosten für den Rohbau? – Sie lächeln, stimmt’s: Klar:

Insbesondere Personal- und Materialaufwendungen sind angefallen, um den Rohbau zu erstellen.

Die Konsequenz: Die Gewinn- und Verlustrechnung unseres Unternehmens würde jetzt einen deutlichen Verlust ausweisen, da den Kosten kein Umsatz gegenübersteht.

Kann bzw. darf nicht sein? Natürlich nicht, denn: Schließlich wurde ja eine Leistung erbracht, diese nur nicht abgerechnet.

  • Jetzt kommt die Gesamtleistung in Spiel:

  • Folglich muss eine Leistung bewertet und verbucht werden. Das Zauberwort heißt hier Bestandsveränderungen (BV) als Gegenbuchung der unfertigen fertigen Erzeugnisse.
  • Im alten Jahr würde jetzt in der Gewinn- und Verlustrechnung ertragserhöhend ein entsprechender Bestandsaufbau eingebucht, dem dann die Aufwendungen gegenübergestellt werden.

Sollte das Unternehmen profitabel gearbeitet haben, dann müsste auch im alten Jahr ein positiver Ergebnisausweis möglich sein.

  • Was geschieht nun im neuen Jahr d.h. bei Abrechnung des Rohbaus?
  • Im neuen Jahr wird nun der Rohbau (nach Anbringung des noch fehlenden letzten Steines sowie Abnahme) abgerechnet. Die Umsatzerlöse schnellen jetzt die Höhe, da die komplette Auftragssumme fakturiert wird.
  • Da das Unternehmen jetzt praktisch aber keine Aufwendungen mehr hat, die mit dem Rohbau zusammenhängen (Die Montage des letzten Steines können wir getrost vernachlässigen), würde nun – wenn nichts anderes passiert -, ein hoher Gewinn ausgewiesen werden.

  • Dies darf nicht sein und ist schlicht falsch.

  • Die in der GuV ausgewiesenen Umsatzerlöse sind zwar richtig, die Gesamt­leistung, d. h. die Wertschöpfung wird aber falsch dargestellt.
  • Die Wertschöpfung, die im Vorjahr bereits erbracht worden ist (Bestandsaufbau der halbfertigen und fertige Arbeiten), muss nun im aktuellen Jahr bei Schlussrechnung wieder korrigiert werden.

Es muss ein nennenswerter Bestandsaufbau gegengebucht werden. Jetzt passt die Kiste wieder.

Unser Fazit: Wenn die Bewertung und / oder die Verbuchung der unfertigen und fertigen Arbeiten falsch bzw. mit starken Fehlern behaftet sind, dann sind die Zahlen des Unternehmens „Schall und Rauch“. Wir hatten leider schon so einige „Wirecards“, die die Bestandsveränderungen schamlos genutzt haben, um das gewünschte Ergebnis in der GuV auszuweisen. Dies war oftmals sehr hart am Rande des Bilanzrechts.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.