Ein neues Jahr hat begonnen – Dies ist ein geeigneter Zeitpunkt, um das vergangene Jahr einmal in Ruhe zu reflektieren und sich gegebenenfalls Ziele für das neue Jahr zu stecken.
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürften so etwas aus Ihrem privaten Umfeld sicherlich kennen. Wir empfehlen Ihnen, eine solche Reflexion auch für Ihr Unternehmen durchzuführen.
Wie heißt es doch so schön: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. An dieser Aussage haftet ein hoher Wahrheitsgehalt.
Lassen Sie uns aus den vielen möglichen Aspekten einmal Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) thematisieren. Die hier aufgeführten Punkte bzw. Fragestellungen sind als Benchmarks zu verstehen, die es zu erfüllen gilt:
- Liegt Ihnen die betriebswirtschaftliche Auswertung bis zur Mitte des Folgemonats vor?
- Sollte dies nicht der Fall gewesen sein oder aber hat der Steuerberater aufgrund der beantragten Dauerfristverlängerung erst die Auswertungen bis zur Mitte des übernächsten Monats finalisieren können: Wurden bereits vorläufige Monatszahlen erstellt, die eine Erstindikation des Ertragsverlauf des Monats ermöglichten?
- Lief der monatliche Informationsaustausch zwischen Ihnen und der Buchhaltung reibungslos?
- Wurde sichergestellt, dass auch weiche, für die Buchhaltung relevante Informationen, (beispielsweise über fehlende Rechnungen) regelmäßig transportiert und in den Zahlen berücksichtigt wurden?
- Wurden sämtliche, betriebswirtschaftlich relevante Informationen zur Ertragslage, wie beispielsweise Bestandsveränderungen, Lagerveränderungen, fehlende Aufwandspositionen, Abschreibungen aber auch die tatsächlichen (kalkulatorischen) Steuerbelastungen monatlich verbucht?
- Lieferte Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung jeden Monat eine belastbare Aussage über die tatsächliche Ertragskraft Ihres Unternehmens?
- Beliefen sich die Korrekturbuchungen auf einem vertretbaren Niveau?
- Erhalten Sie zur Beurteilung Ihrer Ertragslage neben der BWA auch regelmäßig den Vorjahresvergleich zur BWA, den Wertenachweis (inklusive Vorjahreszahlen) sowie die Entwicklungsübersicht?
- Weichen die endgültigen Daten der Gewinn- und Verlustrechnung nur unwesentlich von den vorläufigen Daten der BWA ab bzw. werden die Abweichungen transparent erläutert und dargestellt?
- Erhalten Sie monatlich eine kurze Kommentierung der Zahlen mit betriebswirtschaftlichen, aber auch steuerlichen Hinweisen zum Zahlenmaterial durch Ihre steuerliche Begleitung?
- Haben Sie sich jeden Monat die Zeit genommen, Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu lesen und entsprechende Rückschlüsse hieraus zu ziehen?
- Fühlten Sie sich von Ihrer steuerlichen Begleitung stets aktiv unterstützt?
- Sie waren bzw. sind souverän darin, Ihre BWA richtig zu interpretieren?
Diese Punkte sollen bewusst eine Orientierungshilfe geben, um daraus Optimierungsansätze für das neue Wirtschaftsjahr abzuleiten.
Sie benötigen mehr Input? Im nächsten Beitrag werden wir uns ausschließlich der (DATEV) Summen- und Saldenliste widmen.
Bleiben Sie einfach am Ball. Bis demnächst!