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Bilanzvermerke in Jahresab­schlüssen

Eine wertvolle Orientierung  zu diesem Thema liefern die vielen Publikationen der Bundes­steuerberaterkammer. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: https://public.od.cm4allbusiness.de/public/BEODP0AVBJS5-15116a5227cd4853dad51723111caa52730e/BStBK_Verlautbarung.pdf.

Ganz besonders empfehlen wir Ihnen in die Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen, die von der Kammer im Februar 2011 erstellt wurden. Auf diese Grundsätze sind wir bereits im letzten Beitrag eingegangen.

Heute möchten wir die verschiedenen Qualitätsstufen der Bescheinigungen in den Jahresabschlüssen vorstellen und kurz erläutern.

Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen

  • Bei einer Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilung werden die Unterlagen vom Steuerbüro verwendet, ohne deren Ordnungsmäßigkeit oder Pluralität zu beurteilen.
  • Allerdings sieht auch hier in diesem einfachsten Fall die Steuerberaterkammer vor, dass dies nur dann angewendet werden kann, wenn keine offensichtlichen Anhaltspunkte vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen usw. geben (Abs. 33).
  • Eine Erstellung ohne Beurteilung ist folglich die einfachste Form zur Ableitung des Jahresabschlusses.

Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen

  • Hiervon ist eine Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitäts­beurteilungen abzugrenzen. Ein Abschluss in diesem Plausibilitätsvermerk erfordert unter anderem die Durchführung von Befragungen und analytischen Beurteilungen (Abs. 37). Es soll dem Bilanzersteller mit einer gewissen Sicherheit eine Aussage bzw. Feststellung ermöglichen, dass keine Umstände bekannt geworden sind, die gegen eine Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.
  • Interessant sind die Ausführungen des Abs. 40. Dort wird geregelt, welche Maßnahmen regelmäßig erforderlich sind, um eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Hierzu zählen beispielsweise auch Befragungen zu allen wesentlichen Abschlussaussagen oder ein „Abgleichung des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen.“

Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassender Beurteilung

  • Die höchste Qualitätsstufe stellt ein Jahresabschluss mit umfassender Beurteilung dar. Dies ist in Abs. 48 geregelt. Der Katalog der Prüfungs­handlungen durch das Steuerbüro ist entsprechend erweitert worden.
  • So haben die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater beispielsweise bei der körperlichen Bestandsaufnahme teilzunehmen, sofern die Vorräte von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen sind. Es zeigt sich in der Praxis leider immer wieder, dass gerade dieser Bereich (Formulierung der Vorräte) suboptimal ausgeführt wird.
  • Auch sind gegebenenfalls Saldenmitteilungen der Forderungen und Verbindlichkeiten einzuholen, um die vorgelegten Unterlagen zu prüfen.

Unsere Einschätzung: Die in der Verlautbarung dargestellten Regelungen sind aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive sehr sinnvoll. Sofern sich die Bilanzersteller an diese Regelungen halten und dies unter Beachtung des Vorsichtsprinzips auch entsprechend auslegen, sind die jeweils in den Jahresabschlüssen angeführten Vermerke und damit die Jahresabschlüsse selbst als belastbar anzusehen.

Unser Tipp: Wenn Sie Zweifel an der Belastbarkeit des Zahlmaterials haben, dann fragen Sie doch einmal beim Bilanzersteller aktiv nach, welche Verifizierungen/Plausibilisierungshandlungen von diesem konkret durchgeführt worden sind.

Wenn Sie auf diese Frage kompetente und klare Aussagen erhalten, dann sind dies gute Indikatoren für den hochwertigen Jahresabschluss. Ob die Bonität des Unternehmens dann gleichfalls positiv einzustufen ist, das steht (leider) auf einem anderen Blatt

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.