Im letzten Beitrag zu unserer „BNUV-Reihe“ möchten wir ein paar Worte zur BNUV-Gesamtleistungskapazität schreiben.
Ganz offen: Mathematisch sind viele Möglichkeiten umsetzbar, aber wie hoch ist die „Trefferquote“ in der Realität? Aber: Bilden Sie sich doch einfach einmal selbst ein Urteil über die Sinnhaftigkeit der BNUV-Gesamtleistungskapazität.
Zur Berechnung wird hierzu das aktuelle BNUV des Unternehmens (dieses ist ja bereits finanziert) in Relation zur besten BNUV-Effizienz der letzten drei Jahre gesetzt.
Als Ergebnis des Quotienten erhalten Sie eine theoretische Gesamtleistung, die maximal mit dem bestehenden BNUV ohne weiteren Kapitalbedarf erzielt werden kann.
Dies kann aber nur dann gelingen, wenn das Unternehmen „ab morgen“ die BNUV-Effizienz so optimiert, dass die durch eine Erhöhung der Gesamtleistung betriebswirtschaftlich normalerweise resultierende erhöhte Kapitalbindung durch
- eine optimierte Vorratshaltung,
- ein optimiertes Debitorenmanagement sowie
- ein optimiertes Kreditorenmanagement kompensiert werden kann.
Die rechnerisch ausgewiesene BNUV-Gesamtleistungskapazität dürfte unserer Ansicht nach so kaum zu erzielen sein.