Mit diesem Beitrag möchten wir gerne das erste und sehr gängige Verfahren der statischen Investitionsrechnung vorstellen: Die Kostenvergleichsrechnung.
Die Idee der Kostenvergleichsrechnung
Wenn Sie den Begriff der Kostenvergleichsrechnung einmal in seine zwei Bestandteile aufteilen, dann wird sehr schnell deutlich, welche Aspekte im Fokus dieser Rechenmethodik stehen.
Zunächst werden die Kosten eines Investments ermittelt, um diese dann in einem zweiten Schritt miteinander zu vergleichen.
Was sind „Kosten“?
Lassen Sie uns zunächst einmal über den Begriff der Kosten sprechen. Wie bei allen statischen Investitionsrechenverfahren zielt die Kostenvergleichsrechnung auf die durchschnittlichen Kosten ab. Der Durchschnitt ist hierbei als reines arithmetisches Mittel zu verstehen. Eine Gewichtung des Kostenanfalls je nachdem, ob diese zu Beginn der Periode oder relativ am Ende anfallen, wird nicht vorgenommen.
Wichtig: Der Begriff der Kosten zielt nicht auf den anfänglichen Investitionsbetrag ab. Vielmehr gilt es, die laufenden Kosten abzuschätzen, die durch das Investment verursacht werden.
Ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, dass eine Maschine mit einem Netto-Anschaffungspreis von 100 T€ erworben werden soll.
Im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung wären dann die laufenden Kosten für das Investment zu berücksichtigen. Für die Maschine wären das beispielsweise die Abschreibung, die Zinskosten, aber auch die Energie- und Reparaturkosten. Bei einer angenommenen Laufzeit von fünf Jahren wären also folglich 20 T€ an Abschreibung anzusetzen.
Der Investmentbetrag in Höhe von 100 T€ selbst wird so nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass kostenrechnerisch die Zinskosten nicht nur für das Fremdkapital angesetzt werden. Vielmehr ist auch eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen, sofern ein Teil des Investments aus Eigenmitteln des Unternehmens finanziert wird.
Was wird „verglichen“?
Kommen wir nun zum zweiten Schritt der Kostenvergleichsrechnung: Der Vergleich/ die Vorteilhaftigkeitsaussage.
Ziel der Kostenvergleichsrechnung ist es, die laufenden Kosten eines Investments zu ermitteln und dann diese mit den laufenden Kosten einer Alternative zu vergleichen.
Diese Alternativen sollten aber auch vergleichbar sein, d. h. in etwa die gleichen Kapazitäten ausweisen. Sonst führt der Kostenvergleich zu einem falschen Ergebnis. Die Vorteilhaftigkeitsaussage dieses Investitionsrechenverfahrens lautet:
Präferiere die Investition, die im Vergleich geringsten laufenden Kosten verursacht. Sollte eine alternative Investition nicht vorhanden sein, kann ein Kostenvergleich auch nicht durchgeführt werden.
Isoliert lässt sich folglich dann aus der Kostenvergleichsrechnung auch keine Präferenzempfehlung ableiten.
Dennoch gilt: Die Ermittlung der laufenden Kosten ist die Basis jeder weiteren Investitionsrechnung. Sie sollten daher „zwingend“ ermittelt werden.