Im ersten Teil haben wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits einige Aspekte aufgezeigt, was unserer Ansicht nach eine gute (steuerliche) Beratungsleistung auszeichnet. Letztendlich geht es darum, auch einmal „unbequem“ zu sein und Sie bewusst auf strategische Themen oder Defizite hinzuweisen. Im Anschluss daran sollte es selbstverständlich das strategische Ziel sein, auch entsprechende Lösungsvorschläge gemeinsam zu erarbeiten. Zudem haben wir dafür plädiert, Ihre externe Begleitung auch in strategische Themen einzubinden. Vier Ohren hören immer mehr als zwei, vier Augen sehen immer als Ihre eigenen Augen. Dieses Vier-Ohren- bzw. Vier-Augen-Prinzip hat sich in der Praxis bewährt.
Ergänzend zu den bereits genannten Tipps empfehlen wir Ihnen eine schlagkräftige Mannschaft aufzubauen, mit deren Hilfe Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Zukunft vorbereiten können.
Ihre steuerliche Begleitung ist ein wesentlicher Faktor. Ein guter betriebswirtschaftlicher Sparringspartner kann gleichfalls auch nicht „schaden“.
Aus dem Nähkästchen – ein Führungstriumvirat hilft
In einem aktuellen Mandat wurden wie involviert, aus Sicht eines sachverständigen Dritten dem Unternehmen eine klare Reflexion zur aktuellen Lage zu geben, sowie notwendige Handlungsoptionen bzw. Optimierungsansätze aufzuzeigen.
Die Fülle von Themen, die es anzupacken galt, war so groß, dass die Unternehmensleitung damit schlicht überfordert war.
Sie mögen vielleicht erahnen, wie am Ende die Kuh vom Eis geholt worden ist. Wir bildeten ein Führungstriumvirat zwischen der Unternehmensleitung, der steuerlichen Begleitung und uns.
In regelmäßigen Sitzungen wurden die groben Richtlinien der Politik abgestimmt. Ein Großteil der notwendigen Tätigkeiten wurde im Dialog mit der steuerlichen Begleitung und uns abgearbeitet.
Die Steuerberaterin und Ihr Team standen dem Unternehmen und uns tatkräftig zur Verfügung, um notwendige Änderungen umzusetzen.
Lösungsorientiertes Arbeiten
So hatten wir beispielsweise konkrete Vorschläge zur Optimierung des Rechnungswesens ausgearbeitet. Diese wurden dann von der steuerlichen Begleitung redigiert, ergänzt sowie dann in Absprache mit uns und im Unternehmen umgesetzt. Entscheidend war, dass beide Seiten lösungsorientiert arbeiten und die Grundidee des anderen nachvollziehen und unterstützen.
Wie beispielsweise die kalkulatorische Abschreibung verbucht wird, ist uns praktisch gleichgültig. Ob die kalkulatorischen Gegenbuchungen in der Kontenklasse null d. h. im Anlagevermögen oder aber durch Anlage eines fiktiven Verbindlichkeitenkontos erfolgt, sehen wir völlig gleichgültig.
Entscheidend ist nur, dass die Abschreibung sowohl ergebnis- aber auch bilanzwirksam erfasst wird.
In ähnlicher Weise konnten auch beispielsweise komplexe Arbeitsanweisungen oder auch Schriftsätze für die Hausbank intern abgestimmt werden, sodass im Außenverhältnis stets mit einer Sprache gesprochen wurde.
Geht doch
„Geht doch“, sagt ein guter Freund dann immer zu mir. Auf diese Weise lassen sich auch aktuelle Herausforderungen wie beispielsweise das Thema Zeiterfassung optimal unter Einschaltung eines Dritten lösen.
Der Berg auf dem Schreibtisch an zu lösenden Themen sank und die Zufriedenheit stieg.
Natürlich heißt Beratung immer nur, einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Ob Sie diesen dann umsetzen, bleibt am Ende allein Ihre Entscheidung.
Wenn Ihre steuerliche Begleitung oder aber Ihr betriebswirtschaftlicher Sparringspartner bereits bei einigen Mandanten mit dem Thema Implementierung einer Zeiterfassung betraut war, dann liegt hier ein gewisses Know-how vor, auf das Sie zurückgreifen können.
Auch die Vorauswahl geeigneter Anbieter kann durch einen Dritten erfolgen. All das hilft, wertvolle Zeitressourcen bei Ihnen zu sparen.
Sicherlich werden diese Mehrleistungen auch zu höheren Rechts- und Beratungskosten führen.
Dem steht aber eine deutliche Entlastung an Zeit und Nerven gegenüber, die Sie für andere, wichtige Aufgaben in Ihrem Unternehmen nutzen können. Ein WIN-WIN für beide Seiten. Was wollen Sie mehr!