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(Folge 243) EÜR versus GuV – Interpretieren Sie Ihre Zahlen richtig?

Erst gestern, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich ein Online-Coaching mit dem geschäftsführenden Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens durchgeführt. Voller Stolz wurde berichtet, wie sich das Unternehmen von einem „Ein-Personen-Betrieb“ zu seiner heutigen Größe entwickelt hat. 

Der grafische Verlauf der Umsatzerlöse war beeindruckend. Doch: Ist Umsatz alles?

Wohl kaum. 

Die Betrachtung der Ergebnisse zeigte, dass das sich anfänglich auch die (angebliche) Ertragssituation des Unternehmens nahezu parallel zur Expansion der Gesamtleistung bewegte. 

Im letzten Jahr war deutlicher Ergebniseinbruch festzustellen. Wir diskutierten über dies und das und schließlich wurde uns mitgeteilt, dass das Unternehmen bis vorletzten Jahr als Einzelfirma nicht bilanzierte und erst danach aufgrund der zwischenzeitlich erreichten Einnahmenhöhe und der damit verbundenen Bilanzierungspflicht ein Jahresabschluss erstellt wurde. 

Diese wichtige Information wurde „so im Nebensatz“ erwähnt. Es hätte aber ein „Hauptsatz“ werden sollen….

Damit war eines schon einmal gewiss: der Umsatz und der Ergebnisverlauf, den die Grafiken des Unternehmens uns zeigten, waren betriebswirtschaftlich nicht aussagefähig.

Was sagt die EÜR betriebswirtschaftlich aus?

In den ersten Jahren wurden lediglich die Einnahmen abgebildet (EÜ-Rechnung). Das Ergebnis zeigte zwangsläufig auch lediglich die Überschüsse und nicht den Gewinn. Hinzu kommt, dass von diesem Überschuss noch die „Tätigkeitsvergütung“, also die Entnahmen, sowie die Steuerlast (Einkommensteuer) bedient werden muss.

Wie ist im Gegenzug die GuV zu interpretieren?

Gänzlich anders stellt sich die Situation dar, nachdem das Unternehmen die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt hatte und spätestens jetzt bilanzierungspflichtig wurde.

Nun dürfte die Grafik, die uns vom Unternehmen eingeblendet wurde, unter der Rubrik Umsatzerlöse die fakturierten Rechnungen gezeigt haben. 

Sofern die Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung korrekt durchgeführt worden ist, müsste das ausgewiesene Unternehmensergebnis die Rentabilität der GmbH nach E. E.-Steuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) sowie nach Tätigkeitsvergütung zeigen. 

Es müsste so sein, aber war es im konkreten Fall wirklich so? Wie sah es denn beispielsweise mit den Bestandsveränderungen aus?

Der vom Unternehmen so erstellte Trendverlauf war für die finanzierenden Bankpartner gedacht. Die Grafik war nicht nur betriebswirtschaftlich nicht aussagefähig. Sie hätte zudem aller Voraussicht nach Irritationen bei den Finanziers ausgelöst.

Einmal mehr stellt sich die Frage, inwieweit nicht die unterschiedliche Rechnungslegungsphilosophie (Gewinn- und Verlustrechnung / versus Einnahmen-, und Überschussrechnung) mit dem Mandanten, beispielsweise seitens der steuerlichen Begleitung, besprochen worden ist.

Erneut war auch festzustellen, dass die heutige Geschäftsführung des Unternehmens sich anscheinend entweder nie tiefgreifend mit ihren Zahlen beschäftigt hatte oder aber das betriebswirtschaftliche Fundament, welches für die sichere Interpretation des eigenen Zahlenmaterials notwendig ist, in vielen Punkten wackelt.

Welche Schlussfolgerungen können aus diesem Praxisbeispiel gezogen werden?

Eine Einnahmen- und Überschussrechnung ist betriebswirtschaftlich nicht mit einer Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. 

Sollten Sie folglich im Rahmen eines Expansionsprozesses die Rechnungslegungsart wechseln, so empfiehlt es sich, dies bei der Erstellung von Statistiken oder Trendvergleichen entsprechend zu berücksichtigen. 

Eine sichere Interpretation des Zahlenwerkes ist zur Steuerung eines Unternehmens unabdingbar. 

Fragen hilft, so die altbekannte Devise. „Löschern“ Sie die begleitenden Partner Ihres Unternehmens (Hausbank sowie steuerlichen Begleitung so lange und so oft, bis Sie sicher Ihr eigenes Zahlenmaterial interpretieren können. 

Wenn Ihre Partner dies nicht können oder nicht wollen, dann sollten Sie einmal die Frage nach der richtigen Partnerwahl stellen?

Ach ja: Die Hotline für spezielle Anliegen lautet 02208/921655.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.