Lassen Sie uns direkt in medias res gehen. Die Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen Auswertung bei einem Handelsunternehmen wird maßgeblich von einer korrekten, monatlichen Verbuchung des Warenbestandes und damit des Materialeinsatzes geprägt. Aufgrund dieser Thematik haben wir in der letzten Folge bereits zwei Tipps vermittelt, wohin der erste Blick bei der Betrachtung des Zahlenwerkes gehen sollte. In dieser Folge erhalten Sie zwei weitere Hinweise zur zielrichtigen Justierung des zweiten Blicks.
1. Betrachten Sie den Warenbestand sowie die Bestandsveränderungen der RHB-Stoffe
- Schauen Sie nun in die Summen- und Saldenliste und dort in die Kontenklasse, in der der Warenbestand bzw. der Bestand an RHB-Stoffen verbucht ist.
- Dieses Konto finden Sie im Kontenrahmen SKR 03 in der Kontenklasse 3.
- Im Kontenrahmen SKR 04 wäre dieses Konto in der Kontenklasse 1 zu finden.
- Wird dieses Konto Warenbestand/RHB-Stoffe jeden Monat bebucht – dies können Sie an den Monatsverkehrszahlen erkennen – dann erfolgt monatlich eine Bestandskorrektur. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die BWA vorne in den tatsächlichen Materialaufwand bzw. Materialeinsatz zeigt. Das Ergebnis der BWA wäre damit vermutlich korrekt.
- Sollte dieses Konto aber in der Summen- und Saldenliste entweder nicht vorhanden sein oder aber nicht regelmäßig bebucht werden, dann wurde der Warenbestand buchhalterisch nicht korrigiert. Dies lässt den Rückschluss zu, dass in den Daten der Materialeinkauf und nicht Materialverbrauch gebucht wurde. Das Ergebnis der BWA wäre damit falsch.
2. Vergleichen Sie die kumulierte Materialeinsatzquote der BWA mit der Materialeinsatzquote der letzten GuV.
- Sofern sich das Sortiment Ihres Unternehmens sich nicht gänzlich verändert und die aktuelle Preiskalkulation in etwa der des Vorjahres entspricht, müsste die Materialeinsatzquote der letzten GuV mit der Quote der aktuellen BWA halbwegs identisch sein.
- Sollten sich hier nennenswerte Abweichungen geben, so wären diese zu hinterfragen.
Sicherlich kann die betriebswirtschaftliche Auswertung noch weitere Abgrenzungs-, bzw. Vollständigkeitsmängel aufweisen. Eine falsche Materialeinsatzquote, die aller Voraussicht nach aus einer fehlenden unterjährigen Verbuchung des Vorratsbestandes resultiert, ist aber für die Aussagekraft des Ergebnisses von so entscheidender Bedeutung, dass alle weiteren Fragen hinsichtlich der Belastbarkeit des Zahlenmaterials in den Hintergrund treten.