In der letzten Folge haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen Tipps gegeben, mit denen Sie „auf den ersten Blick“ die Qualität, d. h. die Belastbarkeit des in der betriebswirtschaftlichen Auswertung und damit des in der BWA ausgewiesenen Ergebnisses als Erstindikator einschätzen können.
In der heutigen Folge möchten wir Ihnen unseren ersten Blick erläutern, wenn es sich um die BWA eines Produktions- oder Handwerksunternehmens handelt.
Lassen Sie uns noch einmal kurz rekapitulieren.
Was ist Umsatz?
In die Zeile Umsatzerlöse sollten lediglich die Schlussrechnungen oder die Teilschlussrechnungen ertragswirksam verbucht werden.
Gestellte Abschlagsrechnungen haben hierin nichts verloren.
Der erste Blick: Die Bestandsveränderungen
Unser erster Blick richtet sich bei der betriebswirtschaftlichen Beurteilung der Aussagekraft der BWA eines Produktions- oder Handwerksunternehmen auf die Zeile Bestandsveränderung.
Hier ist die Erhöhung der Leistung zu erfassen, die bereits in der laufenden Periode erbracht, aber noch nicht abgerechnet (genauer: abgenommen) wurde.
Sollten Sie aber in einer Periode größere Aufträge final abrechnen, dann wäre in die Zeile Bestandsveränderung der Teil der abgerechneten Leistung zu erfassen, der aus einer Wertschöpfung Ihres Unternehmens aus der Vorperiode resultiert. Es ergäbe sich folglich ein Bestandsabbau.
Für den überwiegenden Teil der Produktions-, und Handwerksunternehmen gilt:
Ist die Zeile Bestandsveränderung im Monat sowie in den kumulierten Werten nicht erfasst, dann ist die BWA nicht aussagekräftig. Verifizieren Sie in diesem Zusammenhang auch noch einmal den Vorjahresvergleich der DATEV-BWA.
Sollten auch in den Vorjahreszahlen weder im Monat noch den kumulierten Werten Bestandsveränderungen erfasst sein, erhärtet sich die These bezüglich einer Nicht-Belastbarkeit des Zahlmaterials.
Aber Vorsicht: Sollte Ihr Unternehmen in den jeweiligen Perioden (zum Beispiel in einem Monat) ausschließlich Leistungen erbringen und diese direkt abrechnen können, so werden zwangsläufig auch keine Bestandsveränderungen erfasst.
Gleiches gilt dann, wenn am Monatsultimo sämtliche Leistungen bzw. Aufträge auch abgerechnet wurden.
Sollten aber – bezogen auf ein gesamtes Wirtschaftsjahr – in keinem Monat Bestandsveränderungen erscheinen, dann sind
- entweder keine größeren Aufträge/Losgrößen vorhanden,
- die Leistungen können jeweils periodengerecht – beispielsweise durch Teilschlussrechnung – fakturiert werden oder aber
- die betriebswirtschaftliche Auswertung weist ein völlig falsches Ergebnis aus.
Die Bedeutung der Zeile Bestandsveränderung auf den Ergebnisausweis ist so dominierend, dass alle anderen Abgrenzungs- und Vollständigkeitsmängel der BWA praktisch in den Hintergrund treten.
Sollte die BWA Ihren ersten kritischen Blick („Sind die Bestandsveränderung verbucht?“) überstanden haben, dann empfehlen wir Ihnen folgende weitere Betrachtung.
Welches nun der zweite Blick sein sollte, erfahren Sie in der nächsten Folge.