Die Tatsache, dass Sie heute wieder dabei sind, zeigt uns wieder einmal eines. Wir haben mit dem Thema Ihren „Geschmack“ getroffen. So soll es sein.
In der letzten Folge führten wir aus, dass die Bestandsveränderungen der unfertigen und fertigen Arbeiten von nahezu „kriegsentscheidender“ Bedeutung für den richtigen Ergebnisausweis der BWA sind. Wenn diese Zeile bereits fehlt oder aber dort falsche Werte verbucht werden, dann hat sich der zweite Blick praktisch erledigt.
Das ist bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich nicht der Fall, richtig? Prima.
Heute möchten wir Ihnen den „zweiten Blick“ bei der Betrachtung der BWA eines Produktionsunternehmens aufzeigen.
Der zweite Blick: Materialaufwand oder Materialeinsatz
Bereits in der letzten Folge haben wir ausgeführt, dass in der Zeile Materialaufwand neben den Fremdleistungen oftmals lediglich der Materialeinkauf und nicht der Materialeinsatz bzw. der Materialverbrauch verbucht wird.
Bei dem Handelsunternehmen empfahlen wir, die Materialeinsatzquote des Monats im Vergleich zur kumulierten Materialeinsatzquote Periode einmal kritisch zu betrachten. Sollten diese Quoten stark voneinander abweichen, so wäre das bei dem Handelsunternehmen eine wichtige Indikation dafür, dass die BWA eben nicht den Materialaufwand ausweist und folglich das Ergebnis als nicht belastbar angesehen werden muss.
Zwar empfiehlt sich ein solcher Blick grundsätzlich auch bei einem Produktionsunternehmen.
Zu berücksichtigen ist hier aber, dass die Materialeinsatzquote aufgrund
- einer sich oftmals stark verändernden Auftragsstruktur,
- der bereits geschilderten Thematik der Bestandsveränderungen aber auch
- der Tatsache, dass im unterschiedlichen Umfang Subunternehmerleistung bezogen werden,
naturgemäß eher schwankend darstellen wird. Ein direkter Rückschluss, dass bei abweichenden Quoten die BWA als nicht belastbar angesehen werden kann, wäre unserer Ansicht nach zu kurz gesprungen.
Verifizierung über die SuSa
Eine Verifizierung ist zwingend über die Summen- und Saldenliste erforderlich. Betrachten Sie nun dort die Kontenklasse, in der der Bestand an RHB-Stoffen verbucht wird. Das jeweilige Bestandskonto können Sie im Kontenrahmen SKR 03 in der Kontenklasse 3 bzw. im Kontenrahmen SKR 04 der Kontenklasse 1 finden. Sollte in diesen Kontenklassen der SuSa
- das Konto „Bestand an RHB-Stoffen“ ersichtlich sein und
- zudem auch noch regelmäßig bebucht werden,
dann wäre dies eine Indikation dafür, dass der Bestand an RHB-Stoffen am Ende eines jeden Monats (vermutlich kalkulatorisch) erfasst wird.
Eine entsprechende Gegenbuchung hierzu finden Sie in den Kontenklassen, in denen der Materialaufwand erfasst wird. Unter diesen Voraussetzungen zeigt Ihnen die BWA dann auch den tatsächlichen Materialaufwand, d. h. des Materialverbrauch inklusive Subunternehmerleistungen.
So sollte es auch sein.
Können Sie das entsprechende Bestandskonto RHB-Stoffe entweder
- nicht in der Summen- und Saldenliste finden oder aber, sofern dieses Konto dort aufgelistet ist,
- dort keine laufenden Bewegungen verbucht werden,
dann zeigt Ihnen die BWA den Materialeinkauf.
Die BWA wäre damit nicht aussagekräftig.
Natürlich bestehen noch eine Reihe von weiteren Abgrenzungs- und Vollständigkeitsthemen in der DATEV BWA.
Die beiden skizzierten Aspekte dominieren aber den korrekten Ertragsausweis in solcher Höhe, dass die anderen Unzulänglichkeiten eine „fast“ untergeordnete Bedeutung haben.
Lassen Sie uns ein kurzes Fazit ziehen.
Ziel sollte es sein, dass die BWA eines / Ihres Unternehmens jeden Monat eine solche Qualität ausweist, dass Sie die Ertragslage, d.h. den Periodenerfolg exakt ablesen können. Der Jahresabschluss bzw. die GuV wäre dann nur noch das „Feintuning“.
Wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft, dann ist „alles in Butter“. Sollt dies aber nicht der Fall sein, dann besteht Handlungsbedarf, denn: Die BWA erfüllt dann nicht den Zweck, Ihnen das „echte“ Ergebnis der entsprechenden Periode auszuweisen.