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Folge 280 – Tücken bei der Interpretation der Summen- und Saldenliste – Teil 4

Ist das nicht unglaublich, meine sehr geehrte Damen und Herren? Dies ist nun schon der vierte Beitrag, in dem wir Ihnen praxisorientierte Fallstricke bei der Bonitätsbeurteilung eines / Ihres Unternehmens vorstellen möchten und …. dies wird nicht der letzte Beitrag sein….

  1. Wurden die Jahresabschlussbuchungen in die Summen- und Saldenliste übernommen?

Sie werden sich ggf. bereits bei den letzten Punkten gefragt haben, ob unsere vielen Hinweise nicht „Eintagsfliegen einer durchgeknallten Unternehmensberatung“ sind? Dem ist leider nicht so – versprochen.

In die große Kiste der Interpretationsfallen der Summen- und Saldenliste zählt auch der folgende Sachverhalt. 

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses sind in jeder Buchführung Abschlussbuchungen beispielsweise zur Bewertung der Rückstellungen, Nachjustierung der Abschreibungen, Bewertungen und Buchung der Tantiemen usw. vorzunehmen. 

Diese Korrekturbuchungen müssen aber nicht zwingend in der Finanzbuchhaltung, d. h. in der Software, durchgeführt werden, die die laufende Buchhaltung des Unternehmens abbildet. 

Oftmals erfolgen diese Ergänzungs-/Korrekturbuchungen in einem eigenständigen Software-Modul, in welches im Vorfeld der letzte Stand der Finanzbuchhaltung überspielt wurde. Der endgültige Jahresabschluss wird dann auch in diesem separaten Software-Modul komplettiert und entsprechend veröffentlicht. 

Wenn nun diese Korrekturbuchungen auch zurück in die Finanzbuchhaltung transferiert werden, dann ist „alles in Butter“.  Dies sähe dann so aus.

Sollte diese Rückspiegelung der Daten allerdings unterbleiben, dann, ja dann existiert zwar einerseits ein abgestimmter Jahresabschluss. Wenn Sie aber zu diesem Jahresabschluss dann die BWA/Summen- und Saldenliste betrachten, sind dort weiterhin Ergebnisabweichungen sowie Unzulänglichkeiten bei den Bestandskonten der Summen- und Saldenliste festzustellen. Hier ein Beispiel.

Häufig ist diese Unzulänglichkeit auch dann anzutreffen, wenn die Buchhaltung vom Unternehmen selbst erstellt wird und die steuerliche Begleitung ausschließlich mit der Ableitung des Jahresabschlusses betraut ist. Wenn dann seitens der steuerlichen Begleitung nach Finalisierung der Bilanz keine Rückspiegelung der korrigierten Daten erfolgt, tritt der beschriebene Fehler auch hier auf.

Dies mag zwar zunächst harmlos klingen. Wenn aber zum Teil über mehrere Jahre eine Rückspiegelung der Korrekturdaten nie erfolgt, dann entwickeln die Salden in der SuSa des Unternehmens ein Eigenleben. Versprochen.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.