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Forderungsmanagement Optimierung: So funktioniert es!

10 Stepps zur Optimierung des betriebswirtschaftlichen Forderungsmanagements

1. Die richtige Vorbereitung

Forderungsmanagement“ wird von vielen Unternehmen oftmals gleichgesetzt mit Aspekten wie Mahnwesen, Verzugszinsen oder Inkasso. Ein betriebswirtschaftlich effizientes Forderungsmanagement greift bereits zu einem Zeitpunkt ein, bei dem eine Kundenforderung im juristischen Sinne noch gar nicht entstanden ist. Die richtige „Vorbereitung“ ist entscheidend!

 2. Auswahl des „richtigen“ Auftraggebers

Eine der entscheidenden Präventivmaßnahmen dürfte die Auswahl des „richtigen“ Auftraggebers sein. Dies setzt eine gute wirtschaftliche Konstitution des potentiellen Auftragnehmers sowie eine gute Marktlage voraus. Eingehende Bonitätsprüfungen des Auftraggebers vor Auftragsannahme, „Begrenzung“ des Auftragsvolumens auf ein vertretbares Maß sowie eine Kundendiversifizierung sind hierzu geeignete Maßnahmen.

3. Vereinbarung von (realistischen) Zahlungszielen

Mit den Auftraggebern sollte explizit über die Zahlungsziele gesprochen und diese dann schriftlich fixiert werden. Dazu gehört auch die aktive Kommunikation, dass die vereinbarten Zahlungsziele einzuhalten sind. So ist beispielsweise ein vereinbartes und eingehaltenes Zahlungsziel von 45 Tagen betriebswirtschaftlich einer formalen Vereinbarung von sieben Tagen vorzuziehen, die dann vom ersten Tag an nie eingehalten wird. Dies gilt auch im Hinblick auf mögliche negative Folgeauswirkungen wie z.B. einer schlechteren Bonitätseinstufung bei den Kreditversicherern.

4. Zeitnahe Rechnungsstellung

Die Zeitspanne von der Leistungserbringung bis zur Rechnungsstellung sollte sehr gering gehalten werden. Hierzu sind idealerweise die für die Fakturierung notwendigen Leistungsparameter, wie beispielsweise der Materialeinsatz oder die geleisteten Stunden der eigenen Mitarbeiter bei Produktionsunternehmen täglich abgreifbar. Eine konsequente kaufmännische Unternehmensführung stellt damit letztendlich die Basis für ein aktives Forderungsmanagement dar.

5. Vereinbarung von Abschlagsrechnungen/Teilschlussrechnungen.

Ab einer gewissen Auftragshöhe sind Abschlagsrechnungen bzw. Teilschlussrechnungen gute Möglichkeiten, künftige Forderungsausfälle zu minimieren. Alternativ hierzu bietet es sich bei größeren Aufträgen an, diese in kleinere Teilaufträge zu teilen, um diese schneller, d.h. kurzfristiger, abrechnen zu können (Teilschlussrechnung).

6. Enge Überwachung der Zahlungsziele

Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Zahlungsziele gilt es eng zu überwachen. Bereits geringe Zielüberschreitungen sollten konsequent angezeigt werden, wobei die „Reaktionsheftigkeit“ fallweise abzustimmen ist.
Ein freundlicher Anruf bzw. Hinweis, dass der Zahlungstermin überschritten wurde, wirkt manchmal „Wunder“. Es gilt, von Anfang an klare Signale zu setzen, dass das Forderungsmanagement funktioniert.

7. Enge Abstimmung der Buchhaltung mit dem Vertrieb

Buchhaltung und Vertrieb sollten beim Auftraggeber als eine Einheit auftreten. Spätestens bei verspäteten Zahlungseingängen empfiehlt sich der persönliche Kontakt des Vertriebsmitarbeiters zum Auftraggeber. Selbstverständlich sind dennoch formale juristische Aspekte weiterhin zu beachten. Fehlentwicklungen z.B. Annahme weiterer Aufträge bei rückständigen Altforderungen gilt es zu vermeiden.

8. Konsequente Aufgabe von problematischen Geschäftsbeziehungen

Sollten diese und andere Maßnahmen nicht fruchten, bleibt als Ultima Ratio perspektivisch nur, sich konsequent von dieser Kundenverbindung zu trennen bzw. nur auf Basis von Vorkasse zu leisten. Dem Generalargument vieler Unternehmen (Umsatzverlust) stehen handfeste betriebswirtschaftliche Argumentationen gegenüber. Neben hohen administrativen Kosten beim Auftragnehmer in Kombination mit einer spürbaren Liquiditätseinengung aufgrund der säumigen Zahlungen führt eine angemessene kaufmännische Berücksichtigung der in den Debitoren vorhandenen Risiken (Wertberichtigung) dazu, dass sich die vermeintlich mit dieser Kundenverbindung erzielten Erträge eigentlich als Verlust herausstellen.

9. Ordnungsgemäße Dokumentation der Leistung und der Forderung

Um dann für den Fall des Falles optimal gewappnet zu sein, sollte bereits während der Leistungserstellung eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgen, auch oder gerade bei (branchenbedingten) Leistungsstörungen (z.B. Baubranche). Vom Kunden gewünschte Mehrleistungen sollten nur nach einer schriftlichen Ausweitung des Auftragsumfanges ausgeführt werden.

10. Frühzeitige Einbindung juristischer Kompetenz

Und sollte es doch einmal problematisch werden: Externes Knowhow ist frühzeitig einzubinden, um auf eine mögliche juristische Auseinandersetzung optimal vorbereitet zu sein.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.