In den beiden vorangegangenen Blog-Beiträgen haben wir damit begonnen, zu skizzieren, was mit Ihrem Jahresabschluss innerhalb der Bank geschieht, nachdem sie die Bilanz oder die EÜR Ihrer Bank zur Verfügung gestellt haben.
Lassen Sie uns dies kurz zusammenfassen:
Im Sparkassensektor wird der Jahresabschluss in das Programm „EBIL“ überführt, dort standardisiert vor-rausgewertet und die Bilanzkennzahlen mit denen ähnlicher Unternehmen derselben Branche verglichen.
Im nächsten Prozessschritt werden sie so gewonnenen Daten als ein Bestandteil des Ratings automatisiert bewertet und eine Finanznote berechnet.
Nach Ermittlung der Endratingnote beginnt für die Bank die nächste Phase im Auswertungsverlauf Ihres Jahresabschlusses.
Dieser nächste Arbeitsschritt wird „Kapitaldienstrechnung“ genannt. Als Kapitaldienstrechnung bezeichnet man, in einfachen Worten formuliert, die Berechnung, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen auf Basis des zugrundeliegenden Jahresabschlusses in der Lage ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und diese zu bedienen.
Hierzu wird auf der einen Seite die Ertragskraft bzw. die Ertragslage Ihrer Bilanz oder EÜR herangezogen. Die Summe aus Betriebsergebnis sowie Abschreibung und Zinsaufwand nennt man „erweiterten Cashflow“ oder auch „Banken-Cashflow“.
Der erweiterte Cashflow abzüglich möglicher Entnahmen und Aufwendungen für Ersatzinvestitionen steht dem Unternehmen somit im nächsten Geschäftsjahr zur Bedienung aller Bankverbindlichkeiten (Zinsen und Tilgungen) zur Verfügung.
Diesen verfügbaren Betrag nennt man in der Berechnung „Kapitaldienstgrenze“. Dies ist also die Ausgangsbasis in der Kapitaldienstrechnung.
Hiervon subtrahiert werden nun alle „Kapitaldienste“, die zukünftig betrieblich zu erbringen sind. Dies können die Raten von Bankdarlehen, Kontokorrentzinsen oder auch privat zur Verfügung gestellte Kredite sein.
Ist die Basis also die Kapitaldienstgrenze größer als die zu leistenden Kapitaldienste, dann ist der Kunde, welcher betrachtet wird, kapitaldienstfähig.
Sind die zukünftigen Kapitaldienstbelastungen größer als die Kapitaldienstgrenze, dann reicht die Ertragskraft des Unternehmens nicht zur Begleichung der finanziellen Verpflichtungen aus und das Unternehmen ist nicht kapitaldienstfähig.
Diese vorgenannte Kapitaldienstrechnung ist für die Bank bei der Kreditgewährung enorm wichtig. Sie ist mitentscheidend bei der Frage, ob dem Kunden Geld zur Verfügung gestellt wird.