Was sind eigentlich kurzfristige Verbindlichkeiten und wie sind diese im Rahmen der Bonitätseinschätzung zu beurteilen? Auf diese Frage soll im heutigen Beitrag eine Antwort gegeben werden.
Bekannterweise setzt sich die Passivseite eines Unternehmens aus Eigenkapital sowie Fremdkapital zusammen. Für eine Bonitätseinschätzung ist die genaue Betrachtung der Fristigkeit von Interesse.
Bei vielen Passivpositionen ist die Zuordnung der Verbindlichkeiten eindeutig. So gehören beispielsweise langfristige Darlehen (über fünf Jahre) sowie Pensionsrückstellungen unstrittig zu langfristigen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit unter einem Jahr haben, werden in aller Regel als kurzfristig bezeichnet.
Zu welchen Problemen kann es mit kurzfristigen Verbindlichkeiten kommen?
Zu Diskussionen führen in der Praxis unter anderem folgende Probleme:
- Die Laufzeit der Verbindlichkeiten kann aus der Bilanz so nicht entnommen werden.
- Langfristige Verbindlichkeiten sind oftmals in Bilanzpositionen versteckt, in die diese betriebswirtschaftlich nicht gehören (zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Mietkauf, die oft in den sonstigen Verbindlichkeiten zu finden sind)
- Darlehen, die ursprünglich für eine Laufzeit von über fünf Jahren gewährt worden sind, haben „heute“ nur noch eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
Der richtige Umgang mit kurzfristigen Verbindlichkeiten
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir folgende, pragmatische und praxisorientierte Vorgehensweise:
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- Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten empfiehlt es sich, nur die Verbindlichkeiten als kurzfristig zu kennzeichnen, die bei Kontokorrentkonten bestehen. Sie können dies an den Nummernkreisen aus dem Kontennachweis ablesen (Nummernkreis 1XXX).
- Die übrigen Bankverbindlichkeiten, die nicht diesem Nummernkreis angehören (so zum Beispiel Rest-Darlehen) sollten im Rahmen einer pragmatischen Vorgehensweise in den Langfristbereich gegliedert werden.
- Des Weiteren sind die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Kreditoren) zum kurzfristigen Bereich zu subsumieren.
- Gleiches gilt für die Rückstellungen, die mit wenigen Ausnahmen (z.B. Pensionsrückstellungen) als kurzfristig anzusehen sind.
- Die erhaltenen Anzahlungen/Abschlagszahlungen gehören juristisch auch zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Da diese aber oftmals für bereits erbrachte Leistungen (unfertige und fertige Erzeugnisse) bezahlt werden, empfiehlt sich eine Saldierung beider Positionen. Dies dürfte in den meisten Fällen dazu führen, dass die Abschlagszahlungen aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen.
- Diskussionswürdig ist die Darstellung der sonstigen Verbindlichkeiten. Hier empfiehlt sich ein Einblick in den Kontennachweis. Positionen wie Darlehen von Gesellschaftern, Darlehen Dritter, Mietkauffinanzierungen sollten betriebswirtschaftlich aus diesen Positionen extrahiert und im Rahmen der Analyse in eine eigene langfristige Verbindlichkeitenposition umgegliedert werden. Je nach Höhe der Position hat dies einen spürbaren Einfluss auf die „Stabilität des Bilanzbildes“.
Praxisorientierter Tipp: Betrachten Sie die Entwicklung der kurzfristigen Verbindlichkeiten im Zeitablauf. Fokussieren Sie insbesondere die Entwicklung der Kontokorrentkonten sowie der Lieferantenverschuldung. Ein steigender kurzfristiger Anteil dieser beiden Positionen an den gesamten Verbindlichkeiten spricht eher für eine negative Entwicklung.
Lieber ein Darlehen mehr und stattdessen wenig Kontokorrentinanspruchnahme sowie eine geringe Lieferantenverschuldung – das ist die Devise!