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Übernahme von Kapitalanteilen bei einer GmbH & Co. KG Teil 3 – Die Sonderbilanz (Folge 88)

Bereits im ersten Teil haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Gesamthandsbilanz gegeben. Im zweiten Teil haben wir den Zweck der Ergänzungsbilanz dargestellt.

In diesem Abschnitt möchten wir gerne den Zweck der Sonderbilanz erläutern.

Natürlich führen wir keine steuerrechtliche Beratung durch. Dieser Abschnitt soll nur dazu dienen, Ihnen einen grundsätzlichen Überblick über die Auswirkungen eines Anteils kauf auf die verschiedenen Bilanzen zu geben.

I         Sonderbilanz

Was ist nun die Funktion der Sonderbilanz für den Gesellschafter?

Die Steuerbilanz der Personengesellschaft (Gesamthandsbilanz einschließlich der Ergänzungsbilanz) bilden in Kombination mit den Sonderbilanzen der Mitunternehmer die Gesamtbilanz (der Mitunternehmerschaft) zur Bestimmung des steuerlichen Gesamtgewinnes.

Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter gehören oder seiner Beteiligung dienen, werden in Sonderbilanzen ausgewiesen.

Steuerlich wird dabei zwischen Sonderbetriebsvermögen I und Sonder­betriebs­vermögen II differenziert.

Für die Sonderbilanz selbst ist diese Unterscheidung nicht relevant. Die Unter­scheidung dient aber dazu abzuschätzen, ob ein Wirtschaftsgut überhaupt Sonderbetriebsvermögen ist.

Was genau ist das Sonderbetriebsvermögen?

Als Sonderbetriebsvermögen werden Vermögensgegenstände bezeichnet, die sich im juristischen Sinne im (wirtschaftlichen) Eigentum der Gesellschafter (oder eines Gesellschafters) befinden, aber nicht im Eigentum der Gesellschaft sind. Sie stellen aber letztendlich Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft dar.

Sonderbetriebsvermögen I und II

  • Zum Sonderbetriebsvermögen I gehören Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Gesellschafters befinden und die dieser seiner Personengesellschaft zur Nutzung überlässt. Hierzu zählt beispielsweise die Firmenimmobilie, die sich im Privatbesitz des Gesellschafters befindet.
  • Im Sonderbetriebsvermögen II werden dagegen Fremdfinanzierung passiviert, die zum Erwerb einer Beteiligung notwendig waren. In dieser Sonderbilanz ist auch die erworbene Beteiligung zu aktivieren.

Wichtig: Die Sonderbilanz hat praktisch nichts mit der Handelsbilanz zu tun. Sie ist ein rein steuerliches Konstrukt auf Ebene des Gesellschafters.

Das folgende Beispiel zeigt ein Ergänzungsbilanz sowie einer Sonderbilanz. Der Anteilserwerb lag dabei schon einige Jahre zurück.

Die Fremdfinanzierung zum Erwerb des Anteils wird dem Sonderbetriebsvermögen II zugerechnet und in der Sonderbilanz dort entsprechend passiviert.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.