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Unternehmensplanung – Teil 3 (Folge 188)

Im letzten Beitrag haben wir das Thema Planung der Unternehmenszukunft hinsichtlich der Ertragslage thematisiert. Exemplarisch wurden 15 Fragen zur Gewissenserforschung gestellt, die sich ausschließlich mit den Plan-Gewinnen eines Unternehmens beschäftigen. 

Thematisieren wir nun im Folgenden einmal die künftige Finanzplanung. Lassen Sie uns vorab einmal Folgendes herausstellen: Eine Beschäftigung mit der zukünftigen Liquiditätslage ist nur dann zielführend, wenn Sie den Planungsprozess der Ertragslage abgeschlossen haben. Denn: Der überwiegende Teil der künftigen Veränderungen der Ertragslage wirkt sich auch auf die Finanzsituation Ihres Unternehmens aus. Das Problem hierbei: Diese Auswirkungen sind nicht direkt, d. h. unmittelbar, sondern zeitversetzt. Es gilt also folglich zwischen Erlösen und Einnahmen und zwischen Aufwendungen und Ausgaben deutlich zu differenzieren. 

Wenn Sie nun die finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens planen wollen, dann bieten sich folgende Fragen zur Gewissenserforschung an:

  1. Nach wie viel Tagen konnten wir in der Historie den Geldeingang nach Stellung unserer Ausgangsrechnung erwarten?
  2. Ist diese Debitorenlaufzeit so auf die Zukunft übertragbar oder müssen wir Änderungen des Zahlungsverhaltens bzw. der Zahlungsmodalitäten berücksichtigen?
  3. Nach wie viel Tagen haben wir durchschnittlich unsere Eingangsrechnungen in der Historie bezahlt? Sind hier Änderungen der Kreditorenlaufzeit in Zukunft notwendig oder werden diese ggf. sogar von unseren Lieferanten verlangt?
  4. Haben wir in der Finanzplanung das Thema Umsatzsteuer (Brutto-Einnahmen, Brutto-Ausgaben, Abführen der Zahllast) korrekt abgebildet?
  5. Wurden relevante Saldenvorträge, beispielsweise bei den Debitoren, den Kreditoren, den sonstigen Vermögen, den sonstigen Verbindlichkeiten, aber auch in Rückstellungen berücksichtigt und den hieraus sich ergebenden Zahlungszu- bzw. -abfluss eingeplant?
  6. Sind die eingeplanten Steuervorauszahlungen mit der steuerlichen Begleitung abgestimmt?
  7. Wurden ggf. anstehende Steuernachzahlungen berücksichtigt?
  8. Haben wir unsere Investitionen in der Finanzplanung entsprechend berücksichtigt?
  9. Wurden die veranschlagten Plan-Tilgungsleistungen mit den vorliegenden Zahlungsmodalitäten der Darlehen abgestimmt?
  10. Sind die zu erwartenden Ausschüttungen bzw. Plan-Entnahmen in ausreichender Höhe berücksichtigt worden?
  11. Wurden die zu erwartenden Geldeingänge aus Abschlagsrechnungen (erhaltene Anzahlungen) bei Geldeingang als Einnahme eingeplant sowie bei Schlussrechnung der Aufträge von den rechnerischen Debitoren dann wieder subtrahiert?
  12. Ist der in der Finanzplanung hinterlegte Algorithmus zur Ableitung der debitorischen Einnahmen sowie kreditorischen Ausgaben mit den tatsächlichen Modalitäten in unserem Unternehmen kompatibel bzw. muss dieser angepasst werden?
  13. Wurden die Annahmen, die zu der Finanzplanung geführt haben, ausreichend für einen externen Dritten in nachvollziehbarer Weise dokumentiert?
  14. Wird die Finanzplanung im Rahmen eines integrierten Planungssystems abgeleitet, so dass sich aus den Veränderungen der Ertragsplanung auch automatisch Veränderungen in der Finanzplanung ergeben?
  15. Wurden die eingeplanten Finanzvorträge stichprobenhaft mit den Ist-Salden der entsprechenden Summen- und Saldenliste verglichen?

Auch diese Aufzählungen sind, sehr verehrte Damen und Herren, wie sollte es auch anders sein, nicht vollständig. Sie sollten Ihnen aber ein gutes Gefühl dafür vermitteln, welche Aspekte in einer Finanzplanung verifiziert werden sollten. 

Wir empfehlen Ihnen, die Dokumentation der einzelnen Planungsprämissen so sorgfältig vorzunehmen, dass Sie auch noch nach Jahren die Gründe, die zu diesen Plan-Zahlen geführt haben, ohne großen Aufwand nachvollziehen können. 

Lassen Sie uns abschließend noch ein paar Worte zum Thema Bilanzplanung „verlieren“:

Während bei Großkonzernen klare Vorstellungen bestehen, wie die Bilanz in den nächsten Jahren aussehen sollte, hat die Bilanzplanung im Mittelstand eine eher untergeordnete Bedeutung. Dennoch hat es sich in der Praxis bewährt, auch die bilanzielle Entwicklung eines Unternehmens in den nächsten Jahren aufzuzeigen. Dies mag zwar sehr komplex klingen, kann aber eigentlich sehr einfach gelöst werden. 

Nehmen Sie hierzu die Schlussbilanzwerte des letzten Zwischenabschlusses, den Sie Ihrer Planung zugrunde legen. Addieren Sie dann zu bzw. subtrahieren Sie von diesen Eröffnungsbilanzwerten der Planung jeweils die Veränderungen, die sich in den einzelnen Monaten planerisch ergeben. So wird das Anlagevermögen beispielsweise regelmäßig um die verbuchte Abschreibung gemindert und durch neue, zu planende Investitionen wieder erhöht. Die Summe dieser Veränderungen zzgl. der Eröffnungsbilanzwerte für die Planung ergibt dann den neuen, rechnerischen Bilanzwert. 

Vielleicht haben Sie auch eine Idee, wozu die Bilanzplanung noch verwendet werden könnte. 

Genau: Wenn die Entwicklung der Plan-Aktiva in der Summe mit der Entwicklung der Plan-Passiva übereinstimmt, dann stellt dies einen guten Indikator dafür dar, dass im Planungssystem keine logischen Fehler enthalten sind. Diese würden sonst automatisch zu Plan-Differenzen führen.

Im nächsten Beitrag erhalten Sie Tipps zu relevanten Planungsstandards sowie Ausführungen zu sinnvollen Soll-/Ist-Abgleichen.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.