Controlling? – Nun, wieder so ein Begriff, um den sich viele Mythen und Sagen ranken. Wenn Sie ein wenig in der Literatur wälzen, werden Sie feststellen, dass der Begriff Controlling nicht einheitlich definiert ist. Aber dies kennen wir ja bereits auch von anderen Fachbegriffen her. Uns liegt es fern, mit diesem Beitrag eine allgemein gültige Definition eines Controllers zu fixieren. Vielmehr soll mit diesem Beitrag einmal erläutert werden, was in der mittelständisch gelebten Praxis unter Controlling verstanden wird und was zwangsläufig abgeleitet hieraus die Aufgaben eines Controllers sind.
Wie oft haben wir es erlebt, dass das Türschild Buchhaltung einfach durch das Türschild Controlling ausgetauscht wurde. Ist das Controlling? Wohl kaum.
Controlling bedeutet, dass mit Unterstützung des Rechnungswesens wesentliche Führungs- und Steuerungsimpulse für das Unternehmen abgeleitet werden können.
Das Rechnungswesen als Basis
Ein zeitnahes und vor allem qualitativ hochwertiges Rechnungswesen ist unserer Ansicht nach die Basis für ein effizientes Controlling. Nur wenn die Ausgangsdaten zeitnah erfasst und aussagefähig sind, können klare Rückschlüsse aus dem Zahlenmaterial getroffen werden.
Ein wichtiger Qualitätsindikator für das Rechnungswesen ist nicht nur die Anzahl der Fehl- und Korrekturbuchungen. Alleine schon der Detaillierungsgrad der Summen- und Saldenliste signalisiert oftmals bereits eine eher hochwertige oder aber minderwertige Buchhaltung.
Was nutzt es beispielsweise, wenn die Erlöse sämtlicher Filialen in ein Konto Umsatzerlöse verbucht werden? Eine Filialerfolgsrechnung kann dann sicherlich nicht abgeleitet werden.
Klar: Mit einer an das externe Rechnungswesen angedockten, internen Kostenrechnung kann die Schlagkraft des Controllings noch einmal weiter ausgebaut werden.
Dieser Beitrag wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.