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Wechsel der steuerlichen Begleitung – Teil 3 (Folge 145)

In den letzten beiden Folgen haben wir über die Thematik Wechsel der Steuerberaterin/des Steuerberaters“ gesprochen. Wir führten aus, dass ein Wechsel dann geboten ist, wenn Ihrer Ansicht nach eine aktive, über die reine steuerliche Begleitung hinausgehende, Unterstützung Ihres Unternehmens unterbleibt. Zudem gaben wir Ihnen Tipps, wie Sie die richtige Kanzlei für sich finden können.

Wie der Wechsel konkret ablaufen kann, darüber möchten wir heute berichten.

Einige grundsätzliche Dinge zum Wechsel der steuerlichen Begleitung

Lassen Sie uns zunächst einmal einige grundsätzliche Dinge erläutern. 

  • Wenn Sie mit Ihrer steuerlichen Begleitung einen Beratungsvertrag geschlossen haben, sind dort entsprechende Kündigungsfristen hinterlegt. 
  • Wenn alle Stricke reißen, hilft noch die Exit Klausel, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusichert, sofern das Vertrauensverhältnis gestört ist. Ob Sie sich auf diesen Passus berufen wollen, steht auf einem anderen Blatt. 
  • Grundsätzlich ist das Steuerbüro verpflichtet, Ihnen sämtliche Daten der Buchführung auszuhändigen. Im Rahmen des DATEV-Systems werden die Daten auf neun Steuerberater übertragen bzw. die Zugriffsberechtigungen entsprechend geändert.
  • Ausgenommen von Ihrem Herausgaberecht der Daten sind geistige Leistungen der bisherigen Kanzlei, die beispielsweise den Jahresabschluss betreffen. 
  • Ein Herausgabeanspruch der Daten besteht allerdings nur dann, wenn sämtliche Honorarforderungen beglichen wurden. Dies kann dazu führen, dass bei einem Wechsel alte, bestimmte Rechnungen fällig gestellt werden und zudem restliche Honorarleistungen gegebenenfalls im ordentlichen Umfang noch fakturiert werden. Darauf sollten Sie sich auch entsprechend einstellen. 

Was unbedingt vermieden werden sollte, sind Streitigkeiten bei der Auflösung eines Mandantenverhältnisses. Rechtsanspruch hin, Rechtsanspruch her. Wenn die alten Daten zunächst nicht freigegeben werden, dann kann das spürbar negative Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben, selbst wenn Sie einen Rechtstreit im Zeitablauf gewinnen. 

Tipps zum Wechsel der steuerlichen Begleitung

Unsere Tipps für einen erfolgreichen Wechsel der steuerlichen Begleitung:

  1. Gespräche mit mindestens zwei Kanzleien führen

Führen Sie Gespräche mit mindestens zwei, Ihnen empfohlenen Kanzleien und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von der steuerlichen Führungskraft, die später ihr Mandat federführend betreuen wird. Wenn die Chemie nicht stimmt und sich in dem Gespräch kein Wohlfühleffekt einstellt, dann sind Sie hier falsch.

  1. „Fixieren“ Sie „Ihre“ persönliche steuerliche Begleitung

Stehen Sie vor einem Wechsel und die Unterzeichnung des neu Mandatsverhältnisses? dann stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass diejenige Person, mit der sie das Gespräch geführt haben, auch Ihre steuerliche Begleitung wird. Unsere Erfahrung ist: Die Kanzlei ist praktisch „egal“, die jeweilige Person ist entscheidend. 

Genau diese Person sollte Sie auch in den nächsten Jahren als Führungskraft begleiten. 

  1. Lernen Sie auch die „Arbeitsebene“ kennen

Natürlich wird es, gerade bei großen Kanzleien, auch eine Arbeitsebene geben. Auch diese sollten Sie  zeitnah vor dem Mandatswechsel einmal persönlich kennenlernen.

  1. Stimmen Sie die Abfolge des Wechsels genau ab

Sprechen Sie mit Ihrer potenziellen neuen Begleitung jeden Schritt ab, wie Sie die Umstellung auf die neue Kanzlei umsetzen möchten. Sichten Sie in diesem Zusammenhang auch den alten Beratungsvertrag hinsichtlich der dort angeführten Kündigungsfristen.

  1. Suchen Sie ein persönliches Gespräch mit der „noch“ steuerlichen Begleitung
  • Führen Sie auf jeden Fall zunächst ein persönliches Gespräch mit Ihrer alten steuerlichen Begleitung. Ein Dankeschön, wenn auch gegebenenfalls mit der berühmten Faust in der Tasche, für die bisherige Arbeit hilft Wunder. 
  • Dass sich die Wege im Privat- wie im Geschäftsleben trennen, ist völlig normal. In diesem Tenor der Normalität sollte das Gespräch auch geführt werden. 
  • Sprechen Sie aktiv auch mögliche Rest-Honorarforderungen und stimmen Sie die Honorarhöhe nach Möglichkeit ab. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Wenn Sie ich mit Ihrem „alten“ Steuerbüro einigen wollen (und umgekehrt), dann ist dies auch möglich.
  • Signalisieren Sie in Ihrem Gespräch, dass die weiteren Details direkt mit der neuen Kanzlei abgestimmt werden.
  • Wenn Sie den Besprechungsraum nach dem Termin verlassen und den Eindruck haben, nach wie vor ein „Kölsch“ mit Ihrer / Ihrem „Ex“ trinken zu können, dann ist alles optimal gelaufen. 

Unser Fazit: Natürlich sollte es Ziel sein, Partnerschaften für einen langen Zeitraum abzuschließen. Wenn beide gegenseitig an dieser Beziehung arbeiten, kann dies für beide Seiten sehr auch sehr fruchtbar sein. 

Es gibt aber auch genug Situationen, wo ein Neustart geboten ist. Dann sollten Sie nicht scheuen, diese auch aktiv anzugehen. 

Natürlich gibt es keine Garantien, dass die neue Beziehung besser wird, aber ein schlichtes Weitermachen, so wie bisher, dass meine sehr verehrten Damen und Herren, dass kann es nicht sein.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.