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Zahlungsunfähigkeit Teil 3 – Die Stichtagsliquidität

Gänzlich anders stellt sich das Zahlungsunfähigkeitsthema aus einer juristischen Perspektive dar, die wir in diesem und einem weiteren Beitrag erläutern werden.

Heute wollen wir uns der sogenannten Stichtagsliquidität widmen.

Deutlich restriktiver ist die Frage der Zahlungsunfähigkeit zu stellen, wenn sich das Unternehmen die insolvenzrechtliche Brille aufsetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hierbei nicht um eine einmalige Fragestellung, sondern vielmehr um einen revolvierenden Prozess handelt.

Die Frage der Zahlungsunfähigkeit ist im Unternehmen permanent, d. h. laufend zu überprüfen. Der erste Schritt betrifft die sogenannte Stichtagsliquidität.

Hier gilt es, die an einem konkreten Stichtag vorhandenen liquiden Mittel den zu diesem Stichtag bestehenden fälligen Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung ist eher restriktiv auszulegen.

Auf der einen Seite sollten nur die tatsächlich vorhandenen und liquidierbaren Position addiert werden.

Beispielsweise sind hier Guthaben, Kassenbestände sowie freie Kontokorrentlinien zu addieren. Offene Forderungen, die bereits fällig waren, aber nicht beglichen wurden, sind nicht zu berücksichtigen.

Bei den Verbindlichkeiten sind lediglich die Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die zum Stichtag bereits fällig sind.

Sollte beispielsweise die Darlehensrate erst am 30. eines Monats abgebucht werden, der Liquiditätsstatus aber zum 25. eines Monats aufgestellt werden, so ist die Rate nicht zu berücksichtigen. Bestehen aber rückständige Darlehensraten aus dem Vormonat, so sind sie anzusetzen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Steuerverbindlichkeiten. Einen erhöhten Diskussionsbedarf löst regelmäßig die Behandlung von fälligen Lieferantenrechnungen aus. Sollte das Fälligkeitsdatum der Rechnung noch nicht eingetreten sein, so ist diese nicht zu berücksichtigen. Dieser Fall ist unkritisch.

Sollten Lieferantenrechnungen aber noch offen sein, deren Fälligkeit bereits eingetreten ist, sind diese vom Grundsatz her im Finanzstatus auf der Verbindlichkeitenseite anzusetzen.

Bestehen allerdings konkrete Moratorien oder Stundungsvereinbarungen mit den Lieferanten, zu kommt dies praktisch einer Darlehensgewährung gleich. Die überfällige Verbindlichkeit ist dann nicht anzusetzen bzw. nur dem Teil, der im Rahmen der getroffenen Stundungsvereinbarung hätte bezahlt werden müssen.

Oftmals werden aber Lieferantenrechnungen bereits seit Monaten nicht mehr zum Fälligkeitstermin beglichen. Es ist für das Unternehmen praktische Normalität geworden, erst auf Mahnungen hin zu reagieren oder aber deutlich verspätet zu zahlen. Bei einer bewusst konservativen Vorgehensweise ist es geboten, auch diese offenen Verbindlichkeiten als fällig anzusehen und im Liquiditätsstatus zu berücksichtigen.  Die Wahrscheinlichkeit, eine Unterdeckung bei der Stichtagsliquidität auszuweisen, steigt damit.

Die Liquiden Mittel sind dann den fälligen Verbindlichkeiten gegenüberzustellen und die entsprechende Differenz zu berechnen. Sollte sich zum Stichtag ein rechnerischer Überschuss ergeben, dann ist die Stichtagsliquidität gegeben.

Sollte sich aber eine Unterdeckung ergeben, muss durch eine belastbare Liquiditätsplanung geprüft werden, wie sich Liquiditätslage des Unternehmens in den nächsten drei Wochen entwickelt.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.