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Mehr InformationenIn der heutigen Folge widmet sich der Unternehmensberater Peter Schaaf dem Thema Einnahmen- und Überschussrechnungen. Diese Art der Rechnungslegung wird in der Regel von freiberuflich tätigen Personen angewendet, wobei auch kleinere Gewerbetreibende auf Wunsch eine EÜR erstellen können. Diese in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelte Rechnungslegungsart hat aber unter einer betriebswirtschaftlichen Perspektive so einige Tücken.
Welche Ziele nun diese 4/3er Rechnung verfolgt und vor allem wie das Ergebnis betriebswirtschaftlich richtig zu interpretieren ist, dass erfahren Sie in diesem Beitrag.
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